Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 27

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nern Vorschläge auf den Tisch gelegt werden sollen, für sehr sinnvoll, denn ich glaube, dass dann, wenn wir etwas in dieser Richtung ändern wollen, alle Partner mit am Tisch sitzen müssen. Daher begrüßen wir das auch, und ich finde, dass es ein guter Anfang ist – denken Sie an den Europa-Konvent! –, wenn wir auch in Österreich einen solchen Konvent ins Leben rufen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Mag. Mainoni.)

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass das heute vorliegende Gesetzeswerk, das wir be­schließen sollen, durchaus auf eine breite Zustimmung stoßen wird. Ich finde, dass das auch ein guter Anfang für diese Legislaturperiode ist. Es gab ausreichende gute Verhandlungen da­zu, und es gibt ein Ergebnis, das sich durchaus sehen lassen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.15


Präsident Dr. Andreas Khol: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Mag. Schweitzer und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

10.15


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Da Frau Abge­ordnete Stoisits beziehungsweise die Grünen einen Entschließungsantrag in Bezug auf den Jugendgerichtshof eingebracht haben, möchte ich dazu kurz Stellung nehmen.

Der Jugendgerichtshof besteht aus elf Richtern auf Landesgerichtsebene und fünf Richtern auf Bezirksgerichtsebene, ist damit praktisch unser kleinstes Gericht und hat eine historische Be­deutung gehabt. Diese hat er in den letzten Jahren mit der zunehmenden Modernisierung der Jugendgerichtsbarkeit weitestgehend verloren.

Die Übersiedlung des Jugendgerichtshofes ist dadurch bedingt gewesen – und nach wie vor da­durch bedingt und begründet –, dass im Bereich des Jugendgerichtshofes durch Überbelag gesetzwidrige, menschenrechtswidrige Zellen entstanden sind. Das hat der Präsident des Jugendgerichtshofes mitzuverantworten, das ist auch in die öffentliche Diskussion eingegangen und ist allgemein bekannt.

Aus diesem Grunde musste davon Gebrauch gemacht werden, dass es frei werdende Räum­lichkeiten im Landesgericht für Strafsachen Wien gab, die nun dazu verwendet werden, dass die Richter dorthin übersiedelt werden. Mit den Richtern, Frau Abgeordnete Stoisits, ist im Ge­gensatz zu Ihrer Darstellung das gesamte so genannte Netzwerk übersiedelt worden. Alle haben dort die gleichen Einrichtungen, die sie bisher zur Verfügung hatten.

Auch die Staatsanwaltschaft und die Jugendgerichtshilfe sind mit übersiedelt. Die Jugendlichen haben die gleichen Arbeitsmöglichkeiten, sie haben sogar bessere Ausbildungsmöglichkeiten. Ihre Verwahrung erfolgt völlig getrennt von der Verwahrung der Erwachsenen. (Die Abgeord­neten Parnigoni und Reheis: Stimmt nicht!) – Das ist richtig!

Dass natürlich unter Umständen ein Jugendlicher, begleitet von einem Justizwachebeamten, an einem Erwachsenen vorbeigeführt wird, ist keine unzulässige Vorgangsweise. Eine solche Be­gegnung ist nicht unzulässig. Das ist an sich physikalisch unvermeidlich. Das ist das gesamte Problem, und das wird von Ihnen falsch dargestellt. (Widerspruch bei der SPÖ.)

Ich bitte um Verständnis dafür, dass diese richtige Übersiedlungsmaßnahme nicht geändert wird, dass davon nicht abgegangen wird.

Es wäre außerdem sinnlos, jetzt einen Präsidenten zu bestellen, da es der gemeinsame Koali­tionswille ist, diesen Gerichtshof als Organisationseinheit aufzulösen. Ich möchte meinen allfälli­gen Nachfolger als Justizminister in dieser Frage natürlich nicht präjudizieren. Aber es ist ein Akt der Fairness, den Jugendgerichtshof vorläufig von seinem Vizepräsidenten führen zu lassen. Das ist auch richtig, und ich bitte um Verständnis dafür.

 


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