Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 140

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(Abg. Wattaul: Machen wir ja eh! Kontrolle ist klar!) –: Zugelassen waren 247 Schwei­ne, im Transporter waren 317 Schweine. Einige waren schon tot, einige waren in einem schrecklichen Zustand.

Glauben Sie mir: Wenn Sie nur das Gesetz sehen, aber keine Kontrolle haben, dann ist dieses Gesetz – ich will nicht sagen ein Murks, aber – nicht durchführbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Daher sind wir gegen diese Novelle, denn immerhin geht es um Tiere, und diese können sich nicht wehren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preineder. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


16.09

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir behandeln das Tier­transportgesetz-Straße und setzen damit eine EU-Richtlinie zur Gänze um. (Abg. Dr. Lichtenberger: Auf niedrigstem Niveau!) Frau Weinzinger, Sie haben kritisiert, dass im geplanten Bundes-Tierschutzgesetz im Prinzip der Tiertransport nicht ver­ankert ist. Dieser ist aber hier in diesem Tiertransportgesetz-Straße beziehungsweise Schiene, Wasser oder Luft verankert.

Ich glaube, dieses Gesetz bringt schon eine Verbesserung zum Schutz der Tiere und gewährleistet, dass der Transport mit Schonung und durch fachgerechtes Personal durchgeführt wird. Gerade für mich als Bauer ist das wichtig, auch deswegen, weil wir kein Tierleid wollen: wir haben diese Tiere teilweise bei ihrer Geburt gesehen und dann gepflegt, bis sie zum Verkauf gelangen.

Unserer Überzeugung nach ist es auch wichtig, dass der Transport entsprechend schonend durchgeführt wird. Darum ist es eine gute Regelung, dass ein Tiertranspor­teur, der eine eigene Lizenz benötigt, damit auch die Verantwortung für diesen Trans­port übernimmt. Er übernimmt die Verantwortung für die Ausstattung der Fahrzeuge, für das fachkundige Personal, für korrekte Transportbescheinigungen und für die Er­stellung des Transportplanes. Er haftet dafür mit seiner Lizenz und daher auch mit seiner Existenz.

Vielleicht ein interessantes Detail am Rande, weil wir am Vormittag die ÖBB sehr ein­gehend diskutiert haben: Im Tiertransportgesetz-Eisenbahn übernimmt diese Verant­wortung der Absender, nur zu einem Teil der Transporteur und zu einem weiteren Teil wiederum der Empfänger. – Vielleicht wäre es auch im Eisenbahnbereich notwendig, diesbezüglich eine gewisse Professionalisierung herbeizuführen.

Ich darf mich noch mit dem Antrag der Grünen betreffend den Schutz der Tiere beim Transport beschäftigen. Ich habe schon gesagt, dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie um. Das sollten alle hier im Haus akzeptieren. Wir sind auch für Kontrolle; die Kontrolle soll verstärkt werden, und sie ist verstärkt gegeben: eben durch Tiertransportinspek­toren, durch Grenztierärzte, durch Amtstierärzte, durch Straßensicherheitsorgane und durch die Zollwache. Bezüglich Auslaufen der Tätigkeit der Zollwache haben wir heute einen Entschließungsantrag – Gott sei Dank gemeinsam! – vorgelegt.

Es gibt auch noch den Vorschlag, einen entsprechenden Tierarzt auszubilden, der jeden Tiertransport begleitet. Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube nicht, dass jeder Krankentransport von Intensivmedizinern begleitet wird, jeder Schultransport von Kinderärzten. Bleiben wir bei praxistauglichen Lösungen! 100 Prozent Kontrolle sind einfach unendlich teuer, das sollte uns auch von der Praxis her bewusst sein.

 


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