Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 146

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Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Wunschredezeit: 6 Minuten. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


16.30

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir beschließen heute die Novelle zum Ärztegesetz, und der wesent­liche Punkt darin ist die Qualitätssicherungsmaßnahme, die damit gesetzt wird. Das ist ein wichtiger Schritt, denn letztendlich kann jeder Fehler, den man macht, eine Kata­strophe bedeuten, kann einem Patienten schweren Schaden zufügen.

Es ist ein wichtiger Schritt auch insofern, als wir in den letzten Jahren sehr viele Maß­nahmen gesetzt haben, die damit im Zusammenhang stehen. Ich erwähne nur ein paar: der neue Studienplan, die verpflichtende Facharztprüfung sowohl für den Fach­arzt als auch für den Allgemeinmediziner, über 20 Diplome für die Bereiche Schmerz­therapie, Palliativmedizin, Geriatrie, Akupunktur, Psychosomatik, Ernährung und so weiter, die Diplomfortbildung mit 150 Stunden im Jahr – das ist immerhin gleich viel wie in der Schweiz oder wie in Amerika – und auch die elektronische Fortbildung CME, die von der Harvard University unternommen ist. Das heißt: Wir agieren nicht im Nie­mandsland. Zu erwähnen sind da auch die vielen State-of-the-Art-Richtlinien.

Ich muss auch sagen: Heute gibt es keine Berufsgruppe – und da gebührt Dank allen, die da tätig sind –, die sich so viel fortbildet wie die Ärzte. Ich habe mich bei den Rechtsanwälten umgehört. Die Rechtsanwälte haben die Berufsprüfung, und dann ist Schluss. Bei den Wirtschaftstreuhändern ist es genauso. Trotzdem sage ich Ihnen, und zwar auch als Arzt: Das Wissen verdoppelt sich alle fünf Jahre, und es müssen sich alle Ärzte, unabhängig von der Fachrichtung, regelmäßig einer Kontrolle unterwerfen und unentwegt Fortbildung betreiben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Die jetzige Maßnahme ist daher nicht enttäuschend, sondern mit der neu zu gründen­den Gesellschaft für Qualitätssicherung und dem Beirat, in dem einschlägig ausgebil­dete Experten zu sitzen haben, wird ein deutlicher Schritt nach vorne gemacht. Ich bin nicht so vermessen, zu sagen, dass ich in der Lage bin, die Arbeit von Kinderherz­chirurgen zu beurteilen, aber ich weiß ziemlich genau, wie es in einer Allgemeinmedi­zinpraxis zugeht.

Erster Punkt: Es sind – und dazu sind das Ministerium und die Ärztekammer aufgeru­fen, so steht es im Gesetz – einschlägig ausgebildete Fachexperten zu nennen. Ich nehme an, dass das korrekt erfolgen wird.

Zweiter Punkt: Solch ein System muss unbürokratisch und klar sein. Wir haben nichts davon, wenn es, so wie zum Beispiel in Deutschland, 1 400 Richtlinien beziehungs­weise Qualitätsleitlinien gibt. Das fragt man sich doch nur: Welche soll man befolgen? Wenn eine Leitlinie erlassen wird, so ist sie eigentlich schon veraltet. Ich habe gehört, eine Leitlinie zu erstellen kostet 250 000 D-Mark oder zirka 100 000 €. Das heißt: Da wird viel Geschäft gemacht. Aber letztendlich geht es um die Praktikabilität.

Wenn ich höre, dass – und ich nehme da das Beispiel „Pflegeskandal in Lainz“ –45 Prozent nur zur Absicherung dokumentiert werden, dann muss ich sagen: Das stelle ich mir unter Qualität nicht vor! Wir brauchen Qualitätssicherung, aber nicht Qualitäts­absicherung.

 


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