Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 179

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18.33

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wie schon der Vorredner von meiner Fraktion festgehalten hat, werden wir der vorliegenden Regierungsvorlage unsere Zu­stimmung geben.

Es ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist nur ein kleiner Schritt und wirklich zu wenig. Ich habe Herrn Dr. Rasinger schon im Ausschuss gesagt: Ich kann Ihnen phasenweise gut folgen, und da bin ich auch bei Ihnen. Allerdings verstehe ich nicht ganz, warum dann Anträge der Opposition mit guten Inhalten im Zusammen­hang mit einer Erklärung und einer Weiterentwicklung der Datenstruktur vom Aus­schuss dauernd vertagt werden. Ich halte das für keine gute Sache. Entweder will man etwas verändern, oder aber man verändert nichts. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen. – Abg. Mag. Molterer: Wie bei der Bundesbahn!) – Herr Kollege, Ihre Bemerkung werte ich jetzt nicht, das ist, glaube ich, klüger so. (Abg. Scheibner: Wieso nicht?)

In Zusammenhang mit dem Gesetz möchte ich noch sagen: Kollege Kaipel hat den Entschließungsantrag bereits kurz vorgestellt. Ich glaube, dass er wirklich eine gute Basis darstellt, denn wir haben so viele Informationen, Daten, die bereits vorhanden sind, die tagtäglich erhoben werden, und es besteht wirklich, wie schon Kollege Grüne­wald festgestellt hat, die Gefahr, dass diese auf einem Datenfriedhof landen und nichts mehr mit ihnen gemacht wird. Noch frustrierender ist, wenn Daten erhoben werden, aus denen sich dann nichts ergibt.

Sinnvoller wäre es, eine vernetzte Versorgungsstruktur im Gesundheitswesen zu schaffen, aus der man gleichzeitig auch Nutzen ziehen kann und durch die Kranken­häuser gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten, mit den ambulanten Diensten, aber auch mit Rehabilitationseinrichtungen neue Angebote für die gesundheitliche Vor­sorge und für die soziale Vorsorge machen könnten.

Diese neuen Organisationsformen würden zweifellos auch neue Anforderungen im Zusammenhang mit der Kooperation stellen, und da ist es aus Sicht auch des Daten­schutzes natürlich ganz wichtig, dass es Sicherheit im Zusammenhang mit dem Trans­port von Gesundheitsdaten gibt.

Unser Entschließungsantrag, der vorhin eingebracht worden ist, ist meiner Ansicht nach eine gute Ergänzung zu diesem Gesetz. Ich ersuche Sie und fordere Sie auf, diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben. Er ist im Sinne der Patienten und Patientinnen und zweifellos auch im Sinne einer Weiterentwicklung der Gesund­heitspolitik. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.35

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte.

 


18.35

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dokumentation, die Datenerfassung in Kranken­anstalten ist ganz sicher eine gute Sache, aber nur unter der Voraussetzung dass diese Daten dann auch vergleichbar sind, und nicht nur das, sondern dass man aus den Ergebnissen dieser Daten auch ganz konkret etwas macht.

Frau Ministerin, Sie wissen, es gibt Gebiete, wo gewisse Erkrankungen häufiger auftre­ten als anderswo, und da muss man sich einmal anschauen, was der Grund dafür ist. Die Epidemiologie ist in Österreich so gut wie nicht bekannt, und es wäre wirklich sinn­voll und notwendig, auch einmal in dieser Richtung etwas zu tun und zu untersuchen,


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