Ich sage Ihnen: Es wäre gut möglich gewesen, hier einen guten Teil des Weges gemeinsam zu gehen. Ich sage Ihnen ehrlich, ich kann, da mir nicht einmal schriftlich vorliegt, was Sie jetzt beantragt haben, nicht beurteilen, was diese Veränderungen bewirken. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das Abstimmungsverhalten, weil ich nicht bereit bin, die Katze im Sack zu kaufen. Das ist wirklich eine Novität, die heute „eingekehrt“ ist, dass man seine Abänderungen nicht einmal mehr schriftlich vorlegt!
Zum Abschluss zur Frage des Punktes 5: Herr Kollege Murauer, dass Ihnen Datenschutz kein Anliegen ist, ist mir klar. Den Sozialdemokraten und uns ist er ein Anliegen. Deswegen gab es von den Sozialdemokraten auch das Verlangen auf eine getrennte Abstimmung, das wir mit unterstützen, weil die Auswirkungen unabschätzbar sind, weil es hier zu Verstößen gegen die Menschenrechtskonvention und gegen den Datenschutz in großem und breitem Ausmaß kommt.
Für diese Ihre letzte Aktion heute sollten
Sie sich schämen! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
21.25
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Brosz – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Bösch –: Bitte einen Abänderungsantrag, den hätten wir noch gern!)
21.25
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden diesem Wehrrechtsänderungsgesetz zustimmen. Es geht dabei um Gesetzesänderungen, die im gesamten Wehrrecht umfangreiche Formalentlastungen mit sich bringen, im Sinne von legistischen Richtlinien, die überschießende gesetzliche Regelungen eliminieren und alles besser straffen.
Was Sie hier angedeutet haben, Frau Kollegin Lichtenberger, überrascht mich, weil es bei diesem Abänderungsantrag im Wesentlichen um den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes geht sowie um den Rechtsstatus, den jene Vertragsbediensteten des Bundes, die sich für die Kräfte für internationale Operationen zur Verfügung stellen, hinkünftig haben werden. Diesen Rechtsstatus hat der Herr Bundesminister im Verteidigungsausschuss angekündigt, und er wird hier in diesem Abänderungsantrag sozusagen nachgereicht. Ihre Aufregung in diesem Bereich ist deshalb künstlich. (Zwischenruf der Abg. Hagenhofer.)
Meine Damen und Herren! Zu Artikel 5:
Dass Sie das Militärbefugnisgesetz ablehnen, nehmen wir zur Kenntnis. Aber
diese Novellierungen in Artikel 5 des Wehrrechtsänderungsgesetzes führen
zu Präzisierungen in diesem sehr sensiblen Bereich der Datenübermittlung und
sind auch im Wesentlichen eine Anpassung an die neue internationale Situation,
in der sich auch das österreichische Bundesheer und seine Dienste hinkünftig
befinden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
21.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
21.27
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Nein zu Artikel 5 des Militärbefugnisgesetzes ist kein Nein zum österreichischen Bundesheer! Das möchte ich hier ausdrücklich festhalten, um keine Irrtümer aufkommen zu lassen. Wir bekennen uns zu unserem Bundes-