Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 243

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Das Wehrrechtsänderungsgesetz ist aber auch ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung von KIOP. (Abg. Brosz: Bitte einen Abänderungsantrag!) Es ist eine Voraussetzung dafür, ein entsprechendes Anreizsystem zu schaffen, um die notwendigen Personal­ressourcen für KIOP zu erreichen und gemäß unserer Vereinbarung in der Europäi­schen Union die Bereitstellung des Personals für Auslandseinsätze zu gewährleisten. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja eine ganz normale Änderung!)

Herr Bundesminister! Ich möchte mich bei dir und bei deinen Mitarbeitern herzlich bedanken für deine konstruktive Arbeit mit allen Fraktionen, auch in der Reformkom­mission – im Sinne der Sicherheit der Menschen in unserem Lande, im Sinne der Sicherheit unserer Soldaten –, für deine Bemühungen, ein modernes, schlagkräftiges Heer aufzubauen, um den neuen Herausforderungen der Sicherheit gerecht zu wer­den! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kumme­rer zu uns. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister, es ist schon eigenartig, wie Sie mit dem Ausschuss umgehen, wie Sie mit dem Parlament umgehen. KIOP-Anpassun­gen sind seit Jahren ein Begriff, die Wehrrechtsänderung, die wir heute beschließen, ist in Begutachtung gegangen, es war sehr, sehr lange Zeit, um hier Änderungen durchzuführen. Es bestand durchaus auch im Ausschuss noch die Möglichkeit, Ände­rungen vorzunehmen. Jetzt kommen Sie mit einem Abänderungsantrag daher! (Abg. Murauer: Der ist gestern zugestellt worden!) Meiner Ansicht nach zerstören Sie diese dünne Eisdecke, die wir noch haben, um eine gemeinsame Wehrpolitik durchzuführen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Murauer: Gestern habt ihr ihn gekriegt im Klub!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in der gebotenen Kürze auch mit den Gesetzesbereinigungen, mit den Rechtsbereinigungen beschäftigen. (Abg. Murauer: Kollege Kummerer! Gestern habt ihr ihn gekriegt im Klub! Nur dass wir es festhalten!) Die Nachhollaufbahn für Frauen wird aus dem Gesetz herausgenommen. Ich erinnere Sie daran, Kolleginnen und Kollegen, mit welcher Euphorie uns Werner Fasslabend als Minister diese Nachhollaufbahn schmackhaft gemacht hat. Er hat so getan, als würden alle weiblichen Bediensteten des Ministeriums diese Nachhollaufbahn in Anspruch nehmen. Sie ist dann ins Gesetz gekommen. 200 haben sich dafür interessiert. Und wie viele Frauen haben diese Nachhollaufbahn abgeschlossen? – Zwei, Herr Minister!

Das wirft ein Licht auf die Arbeit im Ministerium. Ich hoffe nur, dass Sie nicht überall die Lage so falsch einschätzen, wie Sie die Lage bei der Nachhollaufbahn der Frauen ein­geschätzt haben. (Abg. Dr. Jarolim: Warum soll es woanders besser sein?)

Es ist auch interessant, dass Sie immer wieder versuchen, § 47, der sich mit der Nöti­gung beschäftigt, aus dem Wehrgesetz hinauszubringen. Mehr als notwendig ist die Aufrechterhaltung des § 47!

Ich möchte in Stichworten auch noch über den § 43 reden. § 43 beschäftigt sich mit dem Verbot politischer Werbung, politischer Betätigung während des Dienstes und innerhalb des Dienstbereiches. (Der Redner hält ein Flugblatt mit der Aufschrift „Unser Weg für Niederösterreich“ in die Höhe.) Der ÖAAB verteilte diese Werbung vor der Landtagswahl in der Kaserne Mistelbach, mit Einlageblättern. Ich habe das dem Kom­mando Landstreitkräfte zur Kenntnis gebracht.

Was bekomme ich als Antwort? – Ich zitiere: „Am 24. Februar 2003 war der Herr Land­tagsabgeordnete Wilfing in seiner Funktion als Bürgermeister von Poysdorf in der


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