Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 75

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13.21

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Lärm ist, wie wir mittlerweile alle wissen, eines der bri­santesten Umweltprobleme der heutigen Zeit, denn mit Lärm, also akustischem Abfall unserer Zivilisationsgesellschaft, werden wir alle konfrontiert.

Hohe Lärmbelastung stellt ein enormes Gesundheitsrisiko dar und verringert die Le­bensqualität ganz deutlich. Hohe Lärmbelastung ist der Preis grenzenloser Mobilität – fast eine Million Menschen in Österreich fühlen sich durch Verkehrslärm stark beein­trächtigt. Hauptverantwortlich ist, wie auch der Herr Bundesminister gerade ausgeführt hat, vor allem der Straßenverkehr, aber sicher auch der Schienen- und Flugverkehr.

Einen wichtigen Impuls zur Vereinheitlichung der Lärmschutzpolitik könnte die so ge­nannte EU-Umgebungslärmrichtlinie darstellen, die bis Mitte 2004 in österreichisches Recht umzusetzen ist.

In den kommenden Jahren müssen für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahn­strecken und Großflughäfen sowie darüber hinaus in allen Ballungsräumen strategi­sche Lärmkarten und Aktionspläne zur Lärmminderung erstellt werden. Auch eine Ein­bindung der Öffentlichkeit, der Bürgerinnen und Bürger in die Lärmminderungspläne ist vorgesehen.

Bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sehen wir aber noch erheblichen innerstaatlichen Diskussionsbedarf. Hier stellt sich, wie schon angesprochen, beispiels­weise die Frage der Kompetenzverteilung für den Lärmschutz und damit im Zusam­menhang die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetz mit ge­setz­lichen und daher auch einklagbaren Grenzwerten für den Lärmschutz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klärungsbedarf ist auch dahin gehend gege­ben, wer für die Erstellung der Lärmkarten und Aktionspläne zuständig sein wird: der Bund, die Länder, die Städte und Gemeinden? Welche Rolle soll beim einzelnen Ver­kehrsträger und dessen Aufsichtsbehörde gegeben sein? Wie wird die Zusammen­arbeit mit unseren Nachbarstaaten im Zuge der Osterweiterung betreffend Verkehrs­lärm sein?

In den letzten Jahren wurde immer wieder ein bundesweit einheitlicher Lärmemissions­kataster gefordert, der auch den Straßenverkehr umfassen soll. Dieser existiert leider bis heute nicht – Daten sind nur rudimentär vorhanden und offensichtlich auch nicht aktuell.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir fordern die Ausarbeitung eines Lärm­schutzgesetzes und gesetzliche Grenzwerte für den Lärmschutz, die auch einklagbar sind. Der zahnlose Entschließungsantrag, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben, reicht unserer Ansicht nach bei weitem nicht aus, um effektive Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm sicherzustellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. – Bitte.

 


13.24

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte an Sie appellieren, sich einmal vorzustellen, was es bedeutet, an einer stark befahrenen Straße oder an einer Transitroute zu wohnen. Klubobmann Scheibner hat vorhin in einem Gespräch gesagt, dass er schon einmal an solch einem Ort gewohnt hat. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Er wohnt in Wien, da ist auch viel Lärm!) Man kann sich vorstellen, was es auch für das körperliche Befinden bedeutet, direkt an solch einem Ort zu wohnen. (Abg. Scheibner: 20 Jahre!) Sie sind offensichtlich noch


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