Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 134

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Weiters heißt es in diesem Schreiben, „die Gerichte werden weder in der Lage sein, einen entsprechenden Rechtschutz zu gewähren, noch in den Fällen von besonderem öffentlichen Interesse effizient ermitteln können“.

„Wer den Inhalt des Gesetzes mitträgt“ – heißt es hier weiter –, „hat auch die unein­geschränkte Verantwortung dafür, dass das Gesetz in der Praxis umsetzbar ist. Bisher ist das Gegenteil von Umsetzbarkeit garantiert.“ – Zitatende.

Herr Bundesminister, die Richter und Staatsanwälte richten so über Sie! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Zum Thema nichts eingefallen! Ist ja kein Wunder!)

16.41

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.42

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das schon eine aben­teuerliche Anfrage an den Justizminister, die man noch dazu dringlich macht und als Anlassfall die Tragödie von Kaprun nimmt.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass das Unglück von Kaprun bereits vier Jahre her ist, dass seitdem ausschließlich Schwarz-Blau an der Regierung ist, und Sie an Ihren eigenen Minister, sozusagen an sich selbst, eine Dringliche Anfrage richten. Das heißt, dass Sie Versäumnisse, die der Minister seit vier Jahren nicht behoben hat, jetzt dringlich in Angriff nehmen wollen.

Wir alle wissen aber, dass es seit Kaprun notwendig gewesen wäre, ein Unter­neh­mensstrafrecht zu machen, auch die Strafprozessordnung für Großverfahren anzu­passen. Was aber haben Sie gemacht? – Nichts! Vier Jahre später stellen Sie dazu eine Dringliche Anfrage – offensichtlich um eine Dringliche aus einer anderen Fraktion zu verhindern! – und behaupten, das sei jetzt dringlich. Offensichtlich brauchen Sie eine Reaktionszeit von vier Jahren, um auf solche Probleme zu reagieren.

Bei der Strafprozessordnung, wo Sie ein schlechtes Gesetz schnell beschließen, geht es hingegen ganz flott. Dort jedoch, wo es wirklich Handlungsbedarf gegeben hätte, nämlich eine sofortige Reparatur, ein Füllen dieser Gesetzeslücken, die es dazu in Österreich gibt – auch was den internationalen Standard hiezu anlangt –, haben Sie eine Reaktionszeit von vier Jahren und behandeln das dann hier in einer Dringlichen. (Abg. Scheibner: Mit wem reden Sie jetzt eigentlich?)

Das, meine Damen und Herren, sollte wirklich nicht der Stil hier im Hohen Hause in weiterer Zukunft sein! Dass Sie sich Ihre eigenen Versäumnisse vorwerfen, ist doch bitte geradezu skurril! In den vergangenen vier Jahren war ausschließlich Schwarz-Blau an der Regierung –, und Sie hätten angesichts dieser Tragödie, angesichts dieser schlimmen Opfer schon lange handeln können, ja müssen.

Daher nochmals: Das ist wirklich keine Vorgangsweise, die hier im Hause der Gesetz­gebung praktiziert werden sollte! Die Dringlichkeit in dieser Materie ist bereits seit vier Jahren gegeben. – Geschehen ist seitens der Regierungsparteien jedoch nichts, ja eigentlich hat man die Angehörigen der Opfer in Wirklichkeit „anrennen“ lassen, bis ein Urteil in dieser Causa gefallen ist, anstatt eben schon vorher zu reagieren. Das hätte übrigens auch ein besseres internationales Bild abgegeben.

Daher: Diese Dringliche Anfrage ist wahrscheinlich deshalb seitens der Regierungs­fraktionen gestellt worden, um an einem relativ ruhigen Nachmittag hier ein Thema abzuhandeln, das zwar sehr ernst ist, das man aber schon vier Jahre vorher hätte in Angriff nehmen können. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite