Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 233

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sionszertifikaten (Emissionszertifikategesetz – EZG) (400 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes 417 d.B.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. § 11 (7) lautet:

„(7) Alle Anlagen gemäß Anhang 1 oder einer Verordnung gemäß § 2 Abs. 2 sowie An­lagen, die gemäß § 2 Abs. 3 in den Zuteilungsplan aufgenommen wurden, die spätes­tens eine Woche vor dem Termin für die Übermittlung des Zuteilungsplans an die Euro­päische Kommission gemäß § 13 Abs. 3 in erster Instanz anlagenrechtlich genehmigt wurden, sind im nationalen Zuteilungsplan zu berücksichtigen. Für die Zuteilung an An­lagen, für die keine oder unvollständige bzw. nicht ausreichende Emissionsmeldungen vorliegen, darunter fallen Anlagen, die während oder nach der jeweiligen Basisperiode in Betrieb genommen wurden, sind jedenfalls folgende Faktoren zu berücksichtigen:

1. die genehmigte Kapazität der Anlage;

2. die durchschnittliche Kapazitätsauslastung im Branchendurchschnitt;

3. die zu erwartende Kapazitätsauslastung der Anlage in der Periode;

4. die zu erwartenden Emissionen der Anlage unter der Annahme der Anwendung des Standes der Technik.“

Begründung

Zu Ziffer 1 (§ 11 Abs 7):

Der Stichtag, bis zu dem eine anlagenrechtliche Genehmigung erster Instanz vorliegen muss, damit die Anlage im nationalen Zuteilungsplan berücksichtigt wird, soll möglichst knapp vor dem gemeinschaftsrechtlich determinierten Zeitpunkt der Übermittlung an die Europäische Kommission gewählt werden, um ungerechtfertigte Differenzierungen zwischen Anlagen, die vor dem Stichtag genehmigt wurden, und Anlagen, die nach dem Stichtag genehmigt wurden, möglichst zu vermeiden; andererseits muss der Be­hörde genügend Zeit gegeben werden, Neugenehmigungen hinsichtlich der damit ver­bundenen Kohlenstoffdioxidemissionen zu bewerten.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawisch­nig. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


21.28

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Herr Kollege Kopf, also wenn das, was die Kollegin Sima hier ausgeführt hat, polemisch war, dann trinke ich nie wieder ein Glas Prosecco, das schwöre ich Ihnen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Kehren wir zu dem Ausgangspunkt zurück: Warum machen wir diesen ganzen Zirkus mit diesem Emissionszertifikat überhaupt? Das ist ein unglaublich kompliziertes Ge­setz!

In diesem Zusammenhang möchte ich zurückerinnern an den Ausgangspunkt, an 1992: Rio de Janeiro: die große Umweltkonferenz, wo sich die Hoffnungen weltweit auf einen großen Umweltgipfel konzentriert haben und wo dann als Ergebnis dieses gro­ßen Umweltgipfels eine Klima-Rahmenkonvention herausgekommen ist, und zwar auf


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