Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 127

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4. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Antrag 374/A (E) der Abgeord­neten Johannes Schweisgut, Mares Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend langfristige Koordination der Semesterferien (508 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


14.44

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem ist relativ leicht zu skizzie­ren: Es ergibt sich auf Grund der Ferienordnung und damit der Festlegung der Ferien für das Bundesland Wien und das Bundesland Niederösterreich für das nächste Jahr vom 7. bis 12. Februar – also eine Woche später als in diesem Jahr – das Problem, dass genau zu diesem Zeitpunkt auch in einigen Ländern der Europäischen Union, insbesondere in den Niederlanden, Ferien sind.

Daher der Wunsch der Fremdenverkehrswirtschaft, insbesondere in den westlichen Bundesländern, man möge doch die Ferien um eine Woche vorverschieben. Das Ganze wurde in den Medien relativ stark dramatisiert, und heute reden wir sogar im Nationalrat darüber. Ich bin eigentlich nicht glücklich darüber, dass wir das tun, denn im Endeffekt ist keine Zuständigkeit des Nationalrates gegeben, und es ist auch nicht notwendig, das hier zu besprechen, denn die Gesetzeslage ist ganz eindeutig.

Das ist im Schulzeitgesetz 1978 festgelegt, und danach besteht die Möglichkeit, aus fremdenverkehrspolitischen Gründen diese Ferienwoche um eine Woche nach vor oder eine Woche nach hinten zu verlegen. Um das zu erreichen, ist aber eine Antragstellung notwendig, die aus dem jeweiligen Bundesland erfolgen muss – entwe­der vom Landesrat oder vom Landesschulrat, je nach Schultyp. Ein solcher Antrag aber ist nicht gestellt worden.

Daher hat sich die ganze Diskussion auf Ebenen abgespielt, die eigentlich nicht zuständig dafür sind. Es ist der Eindruck entstanden, es wäre vielleicht das Wirt­schaftsministerium oder das Unterrichtsministerium für die Erledigung und Koordination dieser Angelegenheit zuständig. Es sind jetzt auch die unterschiedlichen Argumente ausgetauscht worden.

Weshalb eine Antragstellung notwendig ist, erklärt sich eben aus genau diesen Argu­menten: weil man eine Vorlaufzeit, eine Vorbereitungszeit braucht, einerseits eben, damit sich die Wirtschaft, damit sich alle betroffenen Eltern und Schüler auf eine Veränderung einstellen können, und auf der anderen Seite, damit man einen Konsens suchen kann, denn die Interessen sind unterschiedlich. Was für die Fremdenverkehrs­wirtschaft im Westen ganz logisch ist – man möchte diese Woche auch nützen –, das ist für die Fremdenverkehrswirtschaft in Niederösterreich teilweise schon anders. In Niederösterreich sieht man nämlich die Möglichkeit, dass man, wenn im Westen die Zimmer durch holländische Feriengäste besetzt sind, möglicherweise in Niederöster­reich das Geschäft machen könnte.

Wenn ich die Ferien um eine Woche nach hinten verschiebe beziehungsweise vor­verlege, ändern sich auch die Zeiten für den Handel. Gerade die Vorverlegung hätte in Wien bedeutet, dass man eben im Wintersportbereich eine Woche weniger zur Verfü­gung gehabt hätte.

 


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