Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 183

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sichts­behörde, wir haben in Österreich die Finanzaufsicht und wir haben auch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zu diesem Zwecke.

Da sind wir gut beraten, uns dieser Theorie nicht anzuschließen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Gleiche Redezeit: 5 Minuten. Dann folgt die Abstimmung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geschätzter Vorredner, Sie haben ein paar Dinge verwechselt. Erstens ist es genau unser Anliegen, dass wir das im Ausschuss diskutieren können. Sie haben das hier offensichtlich mit einer ersten Lesung verwechselt. Faktum ist: Seit Beginn dieser Legislaturperiode liegt der Antrag vor, und er wird – siehe da! – dem Ausschuss nicht zur Behandlung übertragen. Das ist das Problem, und deshalb gibt es hier einen Fristsetzungsantrag unsererseits. – So viel zum Formellen.

Es ist hingegen, Herr Vorsitzender Stummvoll, der gerade nicht da ist, zweitens schon auffällig, dass Sie sonst unsere Zustimmung und Bereitschaft, bestimmte Dinge in Ver­handlung zu nehmen und auf die Tagesordnung zu setzen, immer voraussetzen; Sie bekommen sie dann auch, etwa bei den in der Thematik gar nicht so weit weg befind­lichen Investitionsschutzabkommen et cetera. Da haben wir bereits ewig ausver­han­delt, schon von der letzten Legislaturperiode herrührend, dass wir endlich einmal zu einer Enquete kommen und diese Dinge diskutieren. Das wird aber ständig verscho­ben, und trotzdem rechnen Sie dauernd mit unserer Zustimmung. Wenn Sie einmal über Ihren Schatten springen könnten und diese Debatte, von der der Kollege von der FPÖ ausgeht, im Ausschuss nur zuließen, so wären wir schon einen Schritt weiter.

In der Sache jetzt: Es behauptet ja niemand, dass das einfach und irgendwie um­setzbar ist. Das Wirkungsprinzip ist bestechend einfach, das ist richtig. Das ist erklärt worden.

Ich wiederhole nur noch einmal, dass es eben in erster Linie eine Lenkungsabgabe und keine Finanzierungsabgabe ab, wie Sie offensichtlich gemeint haben, da Sie gerade auf die österreichische Steuerreform verwiesen haben. Es betrifft ausschließ­lich Finanztransaktionen oder in der Auswirkung letztlich Finanztransaktionen, die spe­kulativ sind. Das hat überhaupt nichts mit Aktienhandel an einer speziellen Börse zu tun. Mit diesem Beispiel sind Sie fehlgegangen.

Das wirklich faszinierend Einfache an dieser Sache ist, dass diese kurzfristigen Spe­kulationen, die eben in Bruchteilen von Sekunden vor sich gehen, entsprechend belas­tet werden. Für so eine Arbitrage-Gewinnmitnahme wären etwa – ich sage jetzt eine Hausnummer – 1 bis 2 Prozent oder nur ein halbes Prozent schon sehr, sehr viel. Praktisch kippen da die meisten derartigen Vorhaben schon von alleine heraus, wäh­rend ein ganz normales Devisengeschäft etwa, das nur über ein Jahr oder ein halbes Jahr geht, durch diese Marge schon fast nicht mehr betroffen ist, geschweige denn irgendein reales Geschäft, ein Waren-, Handelsumsatz – abgesehen davon, dass man das wieder mit der Importumsatzsteuer refundieren könnte. Das alles wäre vielleicht schon zu aufwendig, aber dort wird es nicht einmal mehr gespürt.

Eine Investition von etwa zehn Jahren würde dadurch überhaupt nicht mehr tangiert werden, denn mit diesem einfachen Instrument hätten wir schon 0,01 Prozent an Belastung dieser Investition. – Aber sei es drum.

 


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