Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 224

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Antidiskriminierungsgesetz von Ungarn oder Polen anschauen müssen; die sind uns nämlich meilenweit voraus! (Abg. Ellmauer: Nur umsetzen tun sie es nicht!)

Zu dem Umstand, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sein wird, dass es, wie gesagt, vermutlich in absehbarer Zeit mit einer Verfassungsbeschwerde konfron­tiert sein wird, tritt noch jener hinzu, dass die Anforderung an die Weisungsfreistellung, also die Unabhängigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaften, nicht EU-Richtlinien- und nicht VfGH-konform geregelt ist. Es gibt damit also noch einen zweiten Grund, warum dieses Gesetz nicht halten wird. Dazu kann man nur zynisch sagen: Die Tatsache, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, hat diese Bundesregierung noch nie daran gehindert, es trotzdem zu beschließen – so nach dem Motto: Nach uns die Sintflut! Bis die Urteile gefällt sind, in zwei, drei Jahren, wissen Sie vermutlich, dass Sie nicht mehr in der Regierung sein werden, also riskieren Sie’s!

Es gibt durch dieses Gesetz außerdem nicht nur keinen Fortschritt für Frauen und für Diskriminierungsopfer in vielen anderen Bereichen, sondern sogar noch einen eklatanten Rückschritt für Frauen, und zwar aus einer ganz banalen Tatsache: Ihnen ist nämlich auch die Gleichbehandlung und die Antidiskriminierung keinen müden Euro wert!

Das, was wir an Ressourcen in der Gleichbehandlungsanwaltschaft zur Gleich­behand­lung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz haben, ist die Gleichbehandlungs­anwaltschaft, die jetzt schon ziemlich ausgelastet ist, wie wir aus deren Berichten wissen. Es wird allein schon dieser Bereich ein wenig ausgeweitet – es kommt also sowieso schon mehr Arbeit dazu, und es gibt dafür kaum nennenswertes Mehr­personal –, aber es sollen die Richtlinien der EU im Bereich der Antidiskriminierung auf Grund rassischer und ethnischer Zugehörigkeit, auf Grund von sexueller Orientierung, auf Grund von Alter, auf Grund von weltanschaulicher Zugehörigkeit, auf Grund von religiöser Orientierung, das alles soll von der Gleichbehandlungsanwaltschaft noch mit behandelt werden!

Personal gibt es dafür keines, finanzielle Ressourcen gibt es dafür keine. (Abg. Ellmauer: Das stimmt ja alles nicht, was Sie behaupten! Lesen Sie den Entwurf!) Das heißt, da wird im einen Eck alles weggespart, da gibt es keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen, und im anderen Eck der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz wird etwas weggenommen – denn irgendwo muss die Ressourcen­verschiebung ja stattfinden.

Das heißt, Sie schaffen hier ein Gesetz, das im praktischen Leben Verschlechterun­gen gegenüber dem Status quo bringt, das nicht einmal minimalen – und da kann ich mich nur der Meinung von Kollegin Stoisits anschließen: „minimal“ ist noch zu groß für das, was Sie hier vorlegen – Standards von Antidiskriminierung und einheitlichem Diskriminierungsschutz Genüge tut und wo ich davon ausgehe, dass das Parlament hoffentlich bald eine Reparatur beschließen wird müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.14

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Walch zu Wort. – Bitte.

 


20.15

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Frau Kollegin Weinzinger, Sie haben Kritik am Inhalt der Verhandlungen geübt. Ich war auch nur einmal bei der Verhandlung dabei, mir wurde aber gesagt, dass Sie bei der letzten Verhandlung gar nicht mehr teilgenommen haben! Also ich weiß nicht: Wenn ich verhandeln will oder bei Verhandlungen etwas


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