Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 237

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behandlungsgebotes aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Dieser Schutz kommt allen Personen zugute, die in einem Dienst- und Ausbildungs­verhältnis zum Bund stehen, worunter auch erstmals freie Dienstverträge fallen. Ge­schützt werden insbesondere der diskriminierungsfreie Zugang zur Erwerbstätigkeit, der berufliche Aufstieg, die Berufsausbildung, die Weiterbildung sowie die sonstigen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.

Besonders hervorheben möchte ich die vorgesehene Unterteilung der Bundes-Gleich­behandlungskommission in zwei verschiedene Senate: Einer wird sich ausschließlich mit der Frage geschlechtsspezifischer Gleichbehandlung beschäftigen und der zweite mit den neu hinzugekommenen Tatbeständen. Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand: Es entfällt eine Überbelastung der Senate. Die bereits im Gender-Bereich gewonnene Expertise kann nutzbar gemacht werden. Beide Senate benötigen nur einen einzigen Geschäftsapparat – und nicht zuletzt können dadurch mehr Fachdis­kriminierungen einheitlich behandelt werden.

Änderungen wird es aber auch durch den vorliegenden Abänderungsantrag gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage geben. In diesem Zusammenhang danke ich vor allem den Expertinnen und Experten, die in den letzten Sitzungen des Ausschusses sehr ausführlich zum vorliegenden Entwurf Stellung genommen haben.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass der wirksame Schutz vor Diskrimi­nierungen auf Grund des Geschlechtes und die Anliegen der Frauenförderung im Bun­desdienst eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und Pflicht sind – und bleiben werden. Der vorliegende Gesetzentwurf hat das Niveau nicht nur verbessert, sondern auf weitere Diskriminierungstatbestände ausgedehnt. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.44

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

 


20.44

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tatsache ist, dass dieses Gesetz drei Richtlinien beinhaltet und es somit vermischt wird. Tatsache ist auch, dass EU-Richtlinien nicht vollständig umgesetzt werden. Ich erinnere an das ExpertInnen­hearing, wo eine der Expertinnen meinte, es komme durch die Vermischung der drei Richtlinien zu einer Systemverschiebung. Das sei eine politische Entscheidung; sie halte das für verfehlt und für falsch.

Auf die wesentlichen Mängel sind bereits meine VorrednerInnen eingegangen. Gravie­rend für mich persönlich ist, dass es vier unterschiedliche Schutzniveaus geben wird.

Aus diesem Grund bringe auch folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Mag. Posch, Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehand­lungsgesetz geändert wird (498 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


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