Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 250

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung wird mit Mehrheit erteilt, der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auffor­derung an die Bundesregierung, dem Nationalrat ein echtes Antidiskriminierungsgesetz zuzuleiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag bleibt in der Minderheit, er ist daher abge­lehnt.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungs­gesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird, in 500 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Scheucher-Pichler, Dipl.-Ing. Achleitner, Kollegin­nen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung betreffend Art. 1 ein­gebracht. Ich werde daher über den Gesetzentwurf entsprechend diesem Verlangen abstimmen lassen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 des Geschäftsord­nungs­gesetzes die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung der sich nicht von ihren Sitzen erhebenden Abge­ord­neten der SPÖ –: Das ist typisch! – Abg. Scheibner: Keine Weisungsfreiheit!) – Der soeben abgestimmte Gesetzentwurf wurde nicht mit der erforderlichen Zweidrittel­mehrheit angenommen.

Es liegt somit hinsichtlich dieses Teiles des Gesetzentwurfes kein Gesetzes­be­schluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung SPÖ –: Wieder nicht!) – Auch die restlichen Teile des vorliegenden Gesetzentwurfes wurden nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es liegt somit hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes kein Gesetzesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung vor. (Abg. Mag. Molterer: Nicht einmal der Unabhängigkeit stimmen sie zu! Typisch SPÖ!)

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 501 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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