Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 251

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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte, seinen Bericht 502 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regie­rungs­vorlage (371 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik (481 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangen wir zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde dankenswerterweise verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeit­beschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.32

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt das Abkommen über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Ukraine.

Wie kam es zu diesem Abkommen? – Das Bundesministerium für Bildung, Wissen­schaft und Kultur hat eine Erhebung unter österreichischen Forschern über das Interesse von Kooperationen mit der Ukraine im Forschungsbereich durchgeführt. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Dieses Ergebnis hat natürlich ein großes Interesse an Projektkooperationen hervorgerufen.

Diese Studie hat aber auch aufgezeigt, dass bereits zahlreiche Kontakte beider Länder im Forschungsbereich bestehen. Ich nenne nur beispielsweise die Zusammenarbeit der Universität Wien und der TU Wien; die TU Wien hat bereits erfolgreiche Part­nerschaftsabkommen mit der TU Lemberg. Ein weiteres Beispiel ist die Zusammen­arbeit der Universität Kiew mit der Universität Wien bei der Teilnahme an EU-Projekten.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Abkommen wurde von Präsident Kutschma im November 2002 paraphiert. Im Juni des Vorjahres hat unsere Bundesministerin Ferrero-Waldner bei ihrem Ukraine-Aufenthalt das Abkommen unterzeichnet. Mit der Ratifizierung des Abkommens auf ukrainischer Seite im Feber dieses Jahres hat nunmehr die Ukraine gemäß Art. 9 alle innerstaatlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt.

Ziel dieses Abkommens ist die Förderung der Internationalisierung des Wissen­schaftsbereiches durch Finanzierung von Mobilitätskosten bilateraler Forschungsko­ope­rationen.

Geschätzte Damen und Herren! Der Kostenaufwand für dieses Abkommen wird auf zirka 90 000 € pro Jahr geschätzt und wird aus Bundesmitteln des österreichischen Austauschdienstes für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit finanziert. Wir werden diesem Abkommen selbstverständlich gerne die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.34

 


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