Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 265

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Das ist natürlich alles notwendig, und ich nehme als Bürgermeisterin auch zur Kennt­nis, dass das natürlich das notwendige Budget für die Schulen wieder etwas erhöhen wird – etwas, was auf der einen Seite wiederum an Belastungen auf die Gemeinden und Städte dazukommt. Auf der anderen Seite sage ich: Uns sind die Kinder etwas wert, und sie sollen uns weiterhin etwas wert sein.

Ich muss auch sagen, ich bin mit der ganzen Gemeinde Erhalterin einer sehr kleinen Schule, aber wir nehmen es sehr gerne auf uns, diese Schule auch in der gewünsch­ten Größe mit 60 Kindern zu erhalten. (Abg. Neugebauer: Wie viele Klassen hat die Schule?) – Vier Klassen. (Abg. Neugebauer: Vierklassige Volksschule?! Gehört erhal­ten!) Sie erfüllt gerade die Bedingungen, um vierklassig geführt zu werden.

Insofern muss ich sagen, ist das nicht unsere Sache als Gemeinde, so ist auch die Äußerung unseres Vorsitzenden Gusenbauer zu sehen. Ich glaube, da hat die „Presse“ etwas vermischt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Die Zeitung ist schuld!)

22.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. 7 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


22.22

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zu den drei Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, in aller Kürze.

Zum ersten Punkt, zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Den Schutzbestimmungen werden wir unsere Zustimmung geben, auch wenn wir der Meinung sind, dass es Sinn gemacht hätte, wenn diesbezüglich noch etwas mehr gemacht worden wäre. Aber das, was im Gesetz steht, ist sicher eine richtige Entwicklung und auch eine Anpassung an die EU-Richtlinie.

Damit komme ich schon zum zweiten Punkt, zu den Verhaltsvereinbarungen. Wir Grüne werden dem Antrag wie schon im Jahr 2001 – wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe – zustimmen. Ich würde sagen, es sind mehrere Teile, die richtig sind. Korrekt ist natürlich, dass jetzt ein gewisses Problem entsteht, das Kollege Niederwieser ange­sprochen hat, dass eben in der Zwischenzeit Verhaltensvereinbarungen beschlossen worden sind, die dann auch verfestigt werden. Aber wenn Sie, Kollege Niederwieser, sagen, die einzige Forderung wäre gewesen, diese noch einmal neu beschließen las­sen zu müssen, dann muss ich feststellen, dass es keine andere inhaltliche Ab­weichung zum letzten Mal gibt, sprich: Eigentlich sagen Sie ja damit selbst, es wäre sinnvoll gewesen, schon damals zuzustimmen.

Irgendwie beißt sich da die ganze Geschichte in den Schwanz. Irgendwann sollte man sich vielleicht dazu durchringen, dass es zu einer Zweidrittelmaterie kommt und die Schülerinnen und Schüler letztlich auch zustimmen müssen oder sollen und eben die Möglichkeit haben sollen, die Beschlussfassung auch entsprechend zu beeinflussen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob mittlerweile in sämtlichen Schulen solche Verhaltens­vereinbarungen geschlossen worden sind. Also: In die Zukunft gerichtet macht das durchaus Sinn.

Darüber hinaus möchte ich auch sagen, dass sich das, was wir an problematischen Vereinbarungen gesehen haben, in erster Linie an Hauptschulen abspielt. Das ist auch die gemeinsame Analyse. Wir wissen alle, dass es die SchülerInnenmitbestimmung in den Hauptschulen bis jetzt nicht gibt; es wird sie auch nachher nicht geben. Das halte ich daher für eine berechtigte Forderung, die wir gemeinsam haben. Aber das Argu­ment trifft nur sehr beschränkt zu, weil es eigentlich nur für die allgemeinbildenden höheren Schulen gilt. In den Pflichtschulen ist es nach wie vor so, dass das ja


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