Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 275

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werden – ganz im Gegensatz zu einem SPÖ-Papier, das im Österreich-Konvent eingebracht wurde und Schulgrößen von mindestens 300 Schülern vorsieht.

Vielleicht sollte der SPÖ-Bildungssprecher Niederwieser einmal nachdenken, was seine Vorschläge eigentlich bedeuten, und sich endlich davon distanzieren. (Zwischen­ruf der Abg. Mag. Lapp.) Wie titelte doch der Altbürgermeister Dr. Helmut Zilk in einem Kommentar in der „Kronen Zeitung“ am 11. April 2004 zur Bildungsdebatte in der SPÖ: Vorwärts, Genossen, wir marschieren zurück!

Meine Damen und Herren! Nein, danke – mit uns nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

22.43

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Bra­der. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.43

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Im Zusammenhang mit der Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes scheint mir Folgendes ganz wichtig zu sein: Ich möchte darauf hinweisen, dass diese neuen Sicherheitsfachkräfte mit den Personalvertretern und den Arbeitsmedizinern zusammenarbeiten sollen.

Ich begrüße diese Änderung im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz genauso wie die neuen Verhaltensvereinbarungen, weil mit dieser Zweidrittelmehrheit einfach gesichert wird, dass keiner der Schulpartner überstimmt wird. Mit diesem Miteingebundensein steigt auch die Identifizierung mit den Vereinbarungen und damit die Chance, dass sie auch eingehalten werden.

Ich glaube, dass eine aktive Schulpartnerschaft ein wichtiger Bestandteil der Qualitäts­kriterien der österreichischen Schule geworden ist. Dazu soll man sich auch bekennen. Ich verstehe daher nicht, warum die SPÖ das nicht mittragen will. Verhaltens­verein­barungen haben den Sinn, das Miteinander an der betreffenden Schule in partner­schaftlichem Konsens zu regeln und auf eine breite Basis zu stellen.

Verhaltensregelungen stärken die Schulpartnerschaft und sind ein wichtiger Beitrag auf dem Weg von der Anordnungskultur zur Vereinbarungskultur. Ich denke, das ist etwas, was wir in der Schule wirklich notwendig brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felzmann. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.45

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrergesetz geändert werden, verfolgt unter anderem den vorbeugenden Bedienstetenschutz, den wir vorher schon angesprochen haben.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, brauchen wir auch Sicherheits­vertrauens­per­sonen und Präventivfachkräfte. In § 113d ist geregelt, dass der Dienstgeber – und das ist hier das Land – die Aufgabe hat, Sicherheitsvertrauenspersonen in ausreichen­der Anzahl zu bestellen. Daraus resultiert, dass sich auch das jeweilige Land um die Ausbildung und die Kosten dieser Personen zu kümmern hat.

Ich erkläre das deshalb noch einmal, weil wir ja in Wien gesehen haben, dass es nicht so klar ist, dass, wer die Dienstposten vergibt, auch zahlt. Ich möchte nur das Beispiel


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