Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 78

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Und ich darf Ihnen noch etwas sagen, meine Damen und Herren, weil gerade auch die Schweineproduktion angezogen wurde, wie grausam da gewirtschaftet würde. – Ich weise das entschieden zurück! Aber ich kann Ihnen etwas sagen: 1980 habe ich für ein 100 kg-Mastschwein bester Qualität 180 € bekommen. Wissen Sie, was vorige Woche bezahlt wurde? 125 €! Also um 55 € weniger bei höheren Auflagen, bei mehr Er­schwernissen, bei deutlich gestiegenen Kosten in der Erzeugung. Das wird auf die Dauer nicht machbar sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Verehrte Damen und Herren! Wenn schon Tierschutz, dann geht das alle an. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)

Ja, dem ist zuzustimmen. Wir werden in Hinkunft beweisen müssen, ob als Konsu­ment, ob im Handel oder auch als Bauer, ob wir diesen hohen Anforderungen gerecht werden. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und Beifall bei Abgeordneten der Freiheitli­chen.)

12.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


12.43

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Knapp 460 000 Österreicherinnen und Österreicher haben im März 1996 für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz unterschrieben. Acht Jahre, unzählige Hearings, parlamentarische Unterausschusssitzungen, einige Enqueten und Debatten im Parlament später sind wir endlich am Ziel: Nun haben wir ein Bundes-Tier­schutzgesetz mit einheitlichen Standards. Aber, meine Damen und Herren, das hätten wir viel schneller haben können, denn diese vergangenen Jahre waren verschwendete Jahre für den österreichischen Tierschutz.

Die Lobeshymnen der ÖVP über sich selbst wundern mich. Wenn behauptet wird, das heute zu beschließende Bundes-Tierschutzgesetz sei ein großer Erfolg für die Volks­partei, die dazu einen entscheidenden Schritt gesetzt habe, dann vergisst beziehungs­weise verschweigt man, dass der erste Entwurf, der von ÖVP-Obmann Schüssels Bundeskanzleramt gekommen ist, kein Tierschutz- sondern ein Tierquälgesetz gewor­den wäre. (Abg. Dr. Khol: Nein, so geht das nicht! – Weitere heftige Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Als ich mir diesen Entwurf durchgesehen habe, war gleich im § 5 – Verbot der Tierquälerei – schon die erste behördlich gestattete Tierquälerei vorgesehen, denn in diesem Paragraphen war eine Ausnahme für Elektroschockgeräte für Diensthunde der Exekutive, sprich Polizei, Gendarmerie und Bundesheer, verankert gewesen. (Abg. Grillitsch: Nehmen Sie das zurück!) Diese Ausnahme wäre eine Ver­schlechterung gegenüber allen bestehenden Landestierschutzgesetzen gewesen, denn in diesen hat es keinerlei Ausnahmen für die Verwendung von Elektroschockge­räten gegeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen eines sagen: Ich verstehe etwas von der Hundeerziehung, da ich selber schon seit 30 Jahren in der Hundeabrichtung tätig bin und das bei einem dem Österreichischen Kynologenverband angehörenden Verein als Hundetrainer. Daher können Sie mir eines glauben: Diese Elektroschockgeräte verur­sachen den Hunden Schmerzen. Und deshalb habe ich auch niemals in meiner lang­jährigen Tätigkeit ein solches Gerät verwendet. Nur für heute habe ich mir eines aus­geborgt. Ich habe es mitgenommen, und der Besitzer hat mir versprochen, dass er es nachher vernichten wird. Das ist ein Elektroschockgerät, das im ersten Entwurf per Ausnahme erlaubt gewesen wäre. (Der Redner hält ein solches Gerät in die Höhe.)

 


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