Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 193

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wird damit dem bereits am 1. Juli 2001 in Kraft getretenen Kindschaftsrechtsände­rungsgesetz entsprochen und die bisher so beschwerliche Ehelichkeitsbestreitungskla­ge obsolet. Es ist also höchste Zeit, im Abstammungsrecht neue Wege zu beschreiten.

Was mich aber kränkt in diesem Zusammenhang, das ist das, was Sie aus einer sol­chen Chance machen, nämlich: Frauen, die Kindesmütter sind, wird ein eigenständiges Antragsrecht auf Vaterschaftsfeststellung verweigert! Das ist eine Schande, sehr ge­ehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Damit wird eine ganze Bevölkerungsgruppe von einem Rechtsverfahren ausgeschlos­sen, und das ist nicht nur eine grobe Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, sondern auch eine Verletzung des Rechts auf richterliches Gehör, und das ist nicht tolerierbar! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Hat eine Frau und Mutter etwa kein Rechtsinteres­se an der Feststellung der Vaterschaft ihres Kindes? Das können Sie doch nicht ernst meinen! Da geht es doch neben einem abgeleiteten Recht auch um ein Frauenrecht, und selbstverständlich muss das ein rechtliches Interesse sein. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Na ja!)

Die Mutter, Herr Neudeck, hat im vorliegenden Gesetzentwurf weder das Antragsrecht auf Vaterschaftsfeststellung noch das Antragsrecht auf Feststellung der Nicht-Abstam­mung vom Ehemann. In beiden Fällen kann laut § 156 und § 163 ABGB ein Antrag auf Feststellung lediglich vom Kind gegen den Mann und vom Mann gegen das Kind gestellt werden.

Das hat mit der jetzigen Gesellschaft, dass die Frauen gleiche Rechte haben sollen, nichts mehr zu tun! Das ist ein Rückschritt! Das ist der Rückfall ins 19. Jahrhundert, das ist der Rückfall ins Patriarchat! Das ist frauenpolitische Steinzeit, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Das ist ja Unsinn! – Abg. Neudeck: Solange es minderjährig ist, geht es, Frau Kollegin!)

Es ist durch dieses Gesetz jetzt Faktum, dass nahezu die Hälfte der Bevölkerung, nämlich die Frauen, denn die können Kinder bekommen, aus einem Rechtsverfahren von einem selbständigen Antrag ausgeschlossen werden kann. Ich finde es tragisch, dass man bei der Novellierung des Abstammungsgesetzes nicht auch den letzten Schritt gemacht hat. Das ist eine traurige Geschichte, das sei noch einmal gesagt.

Dass dem Initiativantrag Jarolim, Maier Rechnung in Bezug auf das Erbrecht getragen wurde, ist löblich, dafür sei Ihnen, Herr Bundesminister, sehr geehrte Damen und Her­ren von der Beamtenschaft, Dank ausgesprochen! Andererseits ist es aber traurig, dass der Forderung, auch andere Lebensformen als die Ehe, nämlich Lebensgemein­schaften – seien sie gleichgeschlechtlich oder heterosexuell –, in die Änderungen im Erbrecht miteinzubeziehen, nicht entsprochen wurde!

Auch da: reaktionäre, erzkonservative Politik! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Gott sei Dank!)

18.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer 3 Minuten zu uns. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


18.58

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vor allem auf zwei Irrtümer, würde ich sagen, der sozialdemokratischen Fraktion näher eingehen.

Der eine Punkt betrifft das, was Frau Abgeordnete Wurm soeben wieder sehr heftig und in großer Empörung, so wie auch schon im Justizausschuss, verlangt hat, nämlich


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