Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 203

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man es tut, dann schafft man ausschließlich Ungerechtigkeiten gegenüber Ausländern, die aber gar nicht bestehen, denn wir vergessen ja eines: dass die Adoption jetzt schon durch einen Vertrag zwischen Annehmendem und dem anzunehmenden „Kind“ – unter Anführungszeichen – erfolgt, und dieser Vertrag muss vom Gericht genehmigt werden. Stellt sich heraus, dass das ein Scheinvertrag ist, dann ist er vom Gericht ohnehin nicht zu genehmigen. Eine Gesetzesänderung wäre daher nicht notwendig, zumal diese Form der Gesetzesänderung Unterschiede zwischen der Erwachsenen- und der Kin­desadoption offenbart, die nach meiner Überzeugung verfassungswidrig sind und da­her in dieser Form auch nicht haltbar sein werden.

Ein Gesetz, das von vornherein schon den Verdacht der Verfassungswidrigkeit hat und auch keinen Sinn macht, sondern nur Klientel schützen und einige zu Unrecht begüns­tigen soll, kann niemals die Zustimmung der SPÖ finden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte.

 


19.28

Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon ein bisschen merkwürdig, dass Kollege Puswald jetzt in einer sehr künstlichen Emotionalisierung auch noch Auslän­derdiskriminierung einwenden muss bei einer gesetzlichen Materie, die durchaus ver­ständnisvoll geregelt ist, die aus der Tradition heraus nachvollziehbar ist und wo der ganze Wust an Drohgebärden nicht wirklich nachvollziehbar ist. (Abg. Dr. Puswald: Welche Drohgebärden?) – Drohgebären hinsichtlich Verfassungsanfechtung et cetera.

Meine Damen und Herren! Bei den heutigen Materien geht es um Sicherheit, nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch um die subjektive Sicherheit unserer Mitbürger. In diesem Zusammenhang ist natürlich nicht nur die gute Arbeit des Innenministers mit der Exekutive an den Grenzen und im Inneren gemeint, sondern auch das, was im Justizressort in diese Richtung erarbeitet wurde. Im Zeichen steigender Kriminalität, die durchaus eine importierte Kriminalität ist, die hinsichtlich der Delikte auch spezifisch an den Eigentumsdelikten und an den Diebstählen festzumachen ist, mit einer Steigerung von 365 Prozent, die aber auch geographisch festzumachen ist im Raum Wien und die, wie ich schon gemeint habe, auch von außen kommt, ist es notwendig, auch die Un­terbringung der Häftlinge zu flexibilisieren. Die Zahlen sind seit dem Jahr 2002 so an­gestiegen, dass sie sich von 6 800 auf 8 300 entwickelt haben. Wenn die bisherige Vollzugspraxis, die Vollzugskapazitäten und die Bedingungen  fortgeschrieben worden wären, dann müsste man ein Defizit bei der Sicherheit und beim Vollzug in Kauf neh­men.

Daher wird hier die Anpassung an den gestiegenen Haftraumbedarf in einer Form durchgeführt, dass U-Häftlinge im Strafvollzug auch dann in Strafgefangenenhäusern untergebracht werden können, wenn nach dem Verfahren in erster Instanz mit Frei­heitsstrafe zu rechnen ist. Beziehungsweise können Verurteilte, die weniger als drei Monate Freiheitsentzug ausgefasst haben, ebenfalls in Strafgefangenenhäusern unter­gebracht werden, allerdings getrennt von Strafgefangenen mit einer Befristung bis zum Jahr 2006.

Ich glaube, dass mit dieser Flexibilisierung ein guter Schritt in Richtung Optimierung der Unterbringung, auch in Richtung Verbesserung der Haftbedingungen und Entlas­tung des Justizwachepersonals gesetzt und vor allem auch ein guter Beitrag im Hin­blick auf mehr Wirtschaftlichkeit auch im Strafvollzug und in der Justiz, um die sich


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