Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 103

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Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die im europäischen Vergleich katastrophale Präsenz der österreichischen Regierungsmitglieder in den EU-Räten und den damit verbundenen Schaden für Österreich.

Der Antrag wurde an alle Abgeordneten verteilt. Eine Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die im europäischen Vergleich katastrophale Präsenz der österreichischen Regie­rungsmitglieder in den EU-Räten und der damit verbundene Schaden für Österreich.

Die Verantwortung der Bundesregierung für die Versäumnisse bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht durch die Nichtvorlage von Regierungsvorlagen an den Nationalrat bei etwa 100 Richtlinien, für welche die Frist zur Umsetzung bereits abge­laufen ist.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes und der betroffe­nen Ressorts klären, weshalb österreichische Minister bei EU-Ratssitzungen auf eine Teilnahme und damit auf das Stimmrecht Österreichs verzichteten, welche Themen bei diesen Sitzungen auf der Tagesordnung standen und welche Auswirkungen dies auf die Vertretung österreichischer Interessen in der EU hatte.

Ferner soll geklärt werden, welche Verantwortung die Regierung für die Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht trägt und ob durch die Nicht-Umsetzung von EU-Recht die Interessen bestimmter Lobbygruppen begüns­tigt werden.

Begründung:

In einem Bericht der französischen Nationalversammlung über die Europapolitik sind – basierend auf Daten des EU-Ratssekretariats – Aufzeichnungen über die Anwesenheit der jeweiligen nationalen Minister bei EU-Ratstagungen enthalten. Das Ergebnis dieser Bilanz ist für die österreichische Bundesregierung vernichtend:

 


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