Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 74

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Ein zweiter Punkt, der bereits mehrmals erwähnt wurde, ist die Erhöhung des Pflege­geldes um 2 Prozent: ein klares Signal unserer Bundesregierung, ein klares Bekennt­nis und vor allem eine große Wertschätzung für die zu pflegenden Menschen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wobei uns die Pflege noch so manche Aufgabe stellen wird, weil ich glaube, dass die Pflege eine der größten Herausforderungen unserer künftigen politischen Arbeit sein wird.

Als Tirolerin möchte ich noch kurz auf die Änderung des Waffengesetzes eingehen. Da wir mit Bayern ein Abkommen geschlossen haben, das wir auch bereits ratifiziert haben, wonach es unter bestimmten Voraussetzungen unseren Traditionsschützen möglich ist, ihre Waffen über die Grenze mitzuführen, hat sich die daraus resultierende Notwendigkeit eines psychologischen Gutachtens im Rahmen der Verlässlichkeitsprü­fung als Systemwidrigkeit im Waffengesetz dargestellt. Dieses obligatorische Beibrin­gen eines psychologischen Gutachtens wird als bürokratisches Hindernis gesehen und wirkt sich negativ auf die gegenseitigen Kontakte aus.

Diese Änderung sieht eine Ausnahmegenehmigung für Traditionsschützen vor, wenn eine Einladung vorhanden ist, wenn eine Genehmigung erfolgt ist und wenn – das ist die dritte Voraussetzung – die Eintragung in den Europäischen Waffenpass erfolgt ist. Genauso gilt diese Ausnahme für Sportschützen und für die Jagd, sofern ein Europäi­scher Waffenpass im Besitz ist.

Hiemit wird einerseits – durch die Koppelung an den Besitz des Europäischen Waffen­passes – Sicherheitsüberlegungen Rechnung getragen und andererseits eine büro­kratische Hürde beseitigt, und so die Zusammenarbeit der Schützen im Alpenraum erleichtert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Budgetbegleitgesetze sind alles andere als „Kosmetik“: Es sind sinnvolle Maßnahmen im Sinne unseres Reform­kurses für Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)

12.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wurde soeben ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.41

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat einen Entschließungsantrag hinsichtlich der besonderen Sportförde­rung eingebracht. Zunächst möchte ich sagen, dass wir die Änderung des Budgetbe­gleitgesetzes unterstützen, dass wir in getrennter Abstimmung den Änderungen des Artikel 22 zum Glücksspielgesetz und dem Artikel 23 zum Bundes-Sportförderungs­gesetz zustimmen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Deckelung der Zuwendungen aus dem Lotto- und Totogeschäft für die Sportförderung, die seit Jahren besteht, jetzt fallen wird und dadurch mehr Geld in die Sportförderung fließen soll. Das war eine Forderung, die im Sportbereich seit langem gestellt worden ist und die sicher auch entsprechendes Gewicht hat, und bei der es Sinn macht, zuzustimmen.

Ich finde es aber zunächst relativ bemerkenswert, wie Kollegin Stadler soeben argu­mentiert hat. – Ich sehe momentan nicht, wo sie sich hinbegeben hat. Ah, hier! – Zur Valorisierung – ich habe mir das herausgesucht aus der Regierungsvorlage und den Erläuterungen dazu –: Es wird davon ausgegangen, dass es im Jahr 2004 7 Prozent Steigerung geben wird, im Jahr 2005 5 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007


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