Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 195

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Es ist auch durchaus angebracht, wieder einmal die Frist zu verlängern, um den Leu­ten die Möglichkeit zu geben, ein weiteres Jahr einzureichen, insbesondere, wenn man weiß, dass die Schiedsinstanzen in den Ländern erst 2006 gegründet wurden. – Daher ist auch da eine unkomplizierte, praktikable Lösung erfolgt, die durchaus zu befürwor­ten ist.

Und dass der Datenaustausch zwischen dem Nationalfonds und dem Entschädigungs­fonds stattfinden soll, ist im öffentlichen Interesse, sodass keine Datenschutzbedenken dagegen bestehen. Auch die institutionelle und personelle Verwobenheit beider Institu­tionen ist eigentlich schon jetzt aufgrund der Positionen gegeben. Auch die Daten sind in beiden Fonds vorhanden. Daher ist es nur recht und billig, dass wir hier jetzt formell nachziehen, um einen Austausch der Daten zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort. Sie haben sich 3 Minuten vorgenommen. – Bitte.

 


19.57.37

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Hohes Haus! Herr Staatssekretär! Geschätzte Frau Präsidentin! Am Sonntag wurde 50 Jahre Europäische Union gefeiert. Das war sicher ein Festtag für Europa. Was wir uns im Zusammenhang mit dieser heutigen Beschlussfassung ins Gedächtnis rufen sollten, ist, dass es gelungen ist, 50 Jahre Frieden in unserem Land, auf unserem Kontinent, in unserer Heimat zu gewährleisten.

Das hat uns gerade diese Gemeinschaft in hohem Maße gebracht, und deshalb dürfen wir das alles nicht nur aus monetärer Sicht beurteilen und betrachten, sondern wir müssen uns auch den menschlichen Aspekt, den humanitären Aspekt sehr klar ins Bewusstsein rufen.

Die Geschichte des 20. Jahrhunderts war auf unserem Kontinent sehr wechselhaft. Es gab tragische Zeiten, es gab schicksalhafte Zeiten, es gab eine traurige Zeit – vor allem zwischen 1938 und 1945. Das haben wir letzten Endes heute in irgendeiner Weise zu verstehen. Wir haben uns auch zu bemühen, all jenen, die in dieser Zeit besonderes Leid ertragen mussten, soweit es noch möglich ist, unsere Unterstützung, aber auch Verständnis entgegenzubringen. Wir haben aber vor allem zu lernen, dass auch großes Unheil oft klein beginnt. Ich denke, dass das auch eine Aufgabe ist, die wir wahrnehmen sollen.

Wenn heute ein Fünf-Parteien-Antrag zum Entschädigungsfonds vorliegt, dann ist Ös­terreich wieder einmal beispielhaft in Europa. Ich hoffe, dass viele andere Länder die­sem Weg oder dieser Vorgabe folgen. Ich möchte hier aber auch ausdrücklich sagen, dass wir in diesem Land Jahre und Jahrzehnte über diese Zeit oder über all das, was passiert ist, gesprochen haben. Gelöst wurde das alles erst nach 2000.

Deshalb denke ich, dass genauso, wie wir das gemeinsam beschließen, unser aller Dank Dr. Wolfgang Schüssel gehört, der gerade auf diesem Gebiet federführend in unserem Land und beispielgebend für Europa gehandelt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht um eine Fristerstreckung, es geht in weiterer Folge um die Abänderung des § 10 Abs. 3. Ich denke, das sind alles ganz wichtige Maßnahmen, die für einen weite­ren guten Erledigungsprozess im Entschädigungsfonds letzten Endes wichtig sind.

Damit wird aber nicht nur Entschädigung angeboten, sondern es gibt auch ein Doku­mentationsarchiv, wo man sich mit dieser Zeit sehr kritisch auseinandersetzt, wo Wis­senschaftler beauftragt wurden, all diese Probleme und all diese Exzesse festzuhalten, um gerade auch der Nachwelt eine entsprechende Botschaft, eine Lehre, eine Mah­nung zu geben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Prammer.)

20.00

 


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