Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 379

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Die Fördersumme wurde hier gegenüber dem Bundesvoranschlag 2006, der 1,1 Mil­lionen € beinhaltete, auf 1,3 Millionen € angehoben.

Auch der Ausbau von Familienberatungsstellen und Eltern-Kind-Zentren ist im Rahmen der budgetären Maßnahmen bedacht worden, und ich denke, dass hier ein ganz wesentlicher Faktor gestartet wird, dass neben finanzieller Unterstützung auch im emotionalen Bereich, auf dieser Ebene, ein Ja zur Familie gesetzt wird.

Ich glaube auch, dass die Prävention von Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum in etlichen Aktivitäten und Kampagnen in diesem Budget bedacht worden ist und vor allem auch Gewalt in den Medien mit dem Ausbau der Bundesstelle für Positivprä­dikatisierung von Computer- und Konsolenspielen entsprechend berücksichtigt wurde.

Die Verstärkung der Mitbestimmung von Jugendlichen ist ein Thema, das ein Quer­schnittsthema darstellt, das wir hier – gemeinsam mit dem Hohen Haus, aber auch gemeinsam mit dem Bildungsministerium und mit anderen Strukturen – bear­beiten werden, und wir werden hier auch in den kommenden Wochen und Monaten erste Schritte setzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.50.14

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich durchs Budgetkapitel 19 gräbt, fällt einem auf, dass die Jugendförderung einen verschwindend kleinen Teil ein­nimmt, und zwar so klein, dass er sich graphisch kaum darstellen lässt. Der Balken „Jugendförderung“ ist neben den Budgetposten Kindergeld, Familienbeihilfe und so weiter mit freiem Auge kaum sichtbar.

Das hat natürlich seine Gründe, weil das ja Massentransferleistungen sind. Dennoch sollten wir die Jugendförderung nicht aus den Augen verlieren, denn Jugend­organisationen leisten großartige Arbeit – die meisten jedenfalls, nicht alle; darauf werde ich noch eigens eingehen.

Als Interessenvertretungen haben sie auch in schwierigsten Zeiten unermüdlich auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht, für die Rechte von Kindern und Jugendlichen gekämpft, auch für die verfassungsrechtliche Verankerung. Auch innerhalb ihrer Mutterorganisationen betreiben sie eine unverzichtbare Lobbying­arbeit für die junge Generation und bieten unzählige Möglichkeiten für sinnvolle Frei­zeitbeschäftigung.

Gerade in einer Zeit, in der Kinder und Jugendliche so vielen Gefahren und Verlockun­gen ausgesetzt sind, ist das von unschätzbarem Wert. Diese Organisationen – vor allem ihre Dachorganisation, die Bundesjugendvertretung – können mit dem vorliegen­den Budgetentwurf nicht ganz zufrieden sein, obwohl die Mittel auch geringfügig erhöht wurden.

Wir waren schon in der Vergangenheit immer wieder mit der Praxis konfrontiert, dass immer mehr Organisationen in den Genuss von Förderungen kamen, aber die För­dersumme insgesamt nicht erhöht wurde, und es gab nicht einmal Inflationsanpas­sungen in der Vergangenheit, sodass man tatsächlich von Nettokürzungen sprechen musste.

Im Hinblick auf diese Tatsache haben wir im Regierungsübereinkommen eine Neugestaltung der Bundesjugendförderung vereinbart. Die Eckpunkte dabei sind


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