Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 74

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Ich ersuche daher nun alle Mitglieder der FSG hier im Hohen Haus, gegen diese Ge­setzesvorlage zu stimmen, da Sie ja ansonsten gegen Ihre eigene FSG-Linie stimmen würden.

Meine Damen und Herren, jetzt wird – Gott sei Dank! – diese Betreuungsmöglichkeit auch für die Pflegestufen 3 und 4 geöffnet. Ich würde aber vorschlagen, weiter zu ge­hen und die Betreuungsmöglichkeit völlig zu öffnen. Sie wissen, von den Stufen 5 bis 7 wird keine Bedarfsprüfung durchgeführt; bei den Stufen 3 und 4 hingegen sehr wohl. Daher könnten wir das auch öffnen für die Stufen darunter, eben mit Bedarfsprüfung, denn es kann durchaus sein, dass ein Kind, das sich in der Pflegestufe 2 befindet, auf­grund der Umstände – niedriges Alter und Pflegebedarf – eine Rund-um-die-Uhr-Be­treuung braucht. Daher wäre es gut, zu sagen: Abwärts von der Stufe 5 ist im Rahmen einer Bedarfsprüfung diese Leistung ebenfalls anzuerkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was die Vermögensverwertung betrifft, meine Damen und Herren, sind sich nahezu alle Behindertenorganisationen einig. Und ich glaube, es sitzen auch hier viele auf den Bänken von SPÖ und ÖVP, die nicht wirklich begeistert sind über diesen Lösungsweg. Wir wissen aus Deutschland, rund um Hartz IV, dass so etwas einen irrsinnig großen Verwaltungsaufwand erzeugt, und man hindert mit diesem Weg auch die Menschen daran, Eigenvorsorge zu betreiben, denn: Warum soll jemand fürs Alter sparen, wenn er weiß, dass er gewisse Leistungen nicht bekommt, wenn er mehr als 5 000 € hat? – Das ist doch unsinnig!

Eigenverantwortung, Eigenvorsorge – da sind wir wieder einer Meinung –, das ist doch etwas Notwendiges. (Abg. Mag. Donnerbauer: Da sind Sie ja dagegen! Das wollen Sie ja nicht!) – Nein, Herr Kollege! Ich sage es Ihnen noch einmal: Es geht darum, die staatliche Aufgabe der Pflege sicherzustellen – man kann doch bitte niemanden um­kommen lassen in unserem Land –, aber: In diesem Bereich ist es auch notwendig, Eigenvorsorge nicht zu bestrafen.

Und wir müssen auch unterscheiden zwischen jenen, die in einem Heim wohnen, die also keinerlei Ausgaben haben für Wohnung oder Haus, und jenen, die zuhause woh­nen und dort betreut werden. Ich bitte zu bedenken: Wenn diese Menschen beispiels­weise eine Reparatur am Dach haben oder irgendeine Kleinigkeit im Hause zu reparie­ren haben, sind doch 5 000 € nicht viel Geld! Sie wissen, was Handwerker kosten, auch aufgrund der hohen Lohnnebenkosten. Mit 5 000 € kommt man da nicht weit! Es brauchen auch diese Menschen diese notwendigen finanziellen Mittel für ihr Zuhause. Daher sind wir Freiheitlichen gegen diese Vermögensgrenze. Und wir sind weiters da­für, dass es einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen gibt, wie Herr Kollege Öllinger schon ausgeführt hat.

Meine Damen und Herren, ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend unzu­reichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um

1. neben der Fördermöglichkeit ab der Stufe 5 auch für alle anderen Pflegestufen unter der Stufe 5 nach einer Bedarfsprüfung eine Fördermöglichkeit für die Betreuung vorzu­sehen

 


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