Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 41

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5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 290/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der 30-monatigen Krankenversicherungsdauer auch bei Wahl der Kurzleistung im Kin­derbetreuungsgeldgesetz (254 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Fami­lien durch steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinder­betreuungsgeld (255 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 187/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes (256 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen somit in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dritte Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek. 6 Minuten Redezeit. – Bitte sehr.

 


11.21.58

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Frau­en Ministerinnen auf der Regierungsbank! Geschätzte werte Kolleginnen und Kollegen! Nach sehr, sehr langem Streit, nach monatelangen Debatten liegt uns nun endlich die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz vor. Diese Zeit spiegelt, glaube ich, auch ein sehr unerfreuliches Bild über das Klima in der großen Koalition wider. Über Monate ist die Diskussion hin- und hergegangen: Die Frauenministerin sagt A, die Familienminis­terin sagt B, postwendend werden Vorschläge abgelehnt. Das bot, glaube ich, einen guten Einblick vor allem in die Arbeitsweise der Koalition, nämlich dass die große Koalition nicht fähig ist, große Lösungen herbeizuführen, sondern nur sehr, sehr kleine Brötchen backen kann. Das ist sehr schade, weil sich gerade dieses Thema gut geeig­net hätte für einen großen Wurf, für ein modernes Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Vätern und Müttern die Berufstätigkeit erleichtert und nicht erschwert. (Beifall bei den Grünen.)

Es sind zwei positive Punkte zu erwähnen, allerdings muss man mit Blick auf die Län­ge der Debatte und die Heftigkeit der Auseinandersetzung sagen, es sind nur sehr, sehr kleine Lösungen, die hier gefunden worden sind. Zum einen positiv zu erwähnen ist selbstverständlich die Flexibilisierung, dass es jetzt mehrere Varianten gibt. Man kann das Kindergeld für kürzere Zeit beziehen, dafür monatlich höher, es gibt drei Va­rianten, und bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze gibt es nun eine Einschleifrege­lung, das heißt, es muss nicht das gesamte Kindergeld zurückgezahlt werden. – Damit hat es sich allerdings.

 


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