Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 157

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu den Fragen 35 bis 37:

In der von Ihnen angesprochenen Entschließung vom 3. Mai 2007 ist es noch nicht um die unmittelbare Umsetzung eines Berufsverbotes für Sexualtäter gegangen, diese ist für den 31. März 2008 in Aussicht gestellt. Ich darf dazu berichten, dass ich gemein­sam mit Kollegem Platter eine Arbeitsgruppe betreibe, in der wir aus beiden Ressorts umfassende Vorschläge dazu sammeln, was wir zur Vermeidung von Sexualstraftaten in Österreich noch verbessern können. Ende Oktober werden wir hier ein gemeinsa­mes Ergebnis vorstellen.

Was die Berufsverbote anlangt, darf ich zum einen darauf verweisen, welche Bestim­mungen es hier jetzt schon gibt, zum anderen greift das Berufsverbot als solches zu kurz. Wir haben – gerade in aktuellen Fällen – dokumentiert, dass es nicht nur darum gehen kann, einzelne Berufsverbote auszusprechen, sondern wir müssen auch Vorsor­ge dafür treffen, dass Personen, die als Jugendbetreuer arbeiten – in welchen Berei­chen auch immer; im Sportbereich, im Nachhilfeunterricht, in vielen ehrenamtlichen Be­reichen – und Sexualstraftaten begangen haben, von Kindern und Jugendlichen weg­gehalten werden. Das werden wir bloß durch einzelne Berufsverbote nicht erreichen. Hier wird es auch möglich sein, durch verstärktes Einsetzen des Instruments der ge­richtlichen Weisung Gebote für eine entsprechende Verhaltensweise aufzutragen.

Das von mir vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit versucht bereits diesen viel breiteren Ansatz zu berücksichtigen, indem es bei den strafrechtli­chen Handlungsformen die Anordnung von Bewährungshilfe sowie die Erteilung von Weisungen verstärkt in den Vordergrund rückt, welche auch – und vor allem – für den Bereich der Verringerung der Rückfälligkeit bei Sexualstraftätern zum Einsatz gelangen sollen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf und jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu­kommt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 10 Minuten. – Bitte.

 


15.43.41

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich hab’ mir jetzt, während ich diese Vorlesung in Beantwor­tung unserer Dringlichen Anfrage gehört habe, gedacht: Was hätte da bei einer ande­ren Regierung ein Klubobmann Cap oder ein Klubobmann Gusenbauer, Kollege Parni­goni oder andere hier am Rednerpult gesagt, wenn wir solch eine Anfragebeantwor­tung hier im Hohen Haus gehört hätten, wie wir sie jetzt gehört haben? (Abg. Parni­goni: Sachlich!) – Sachlich vorgelesen, Herr Kollege Parnigoni  (Abg. Ing. Westen­thaler: Das ist in Wirklichkeit eine Verhöhnung des Parlaments!) – Ja, so ist es.

Vielleicht können Sie uns das Manuskript dann zur Verfügung stellen, damit wir noch einmal ein bisschen nachlesen können, aber es dürfte auch dieses Manuskript  (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Krainer und Parnigoni.) – Jetzt ist es Ihnen vielleicht egal, Herr Krainer, aber ich kann mich erinnern, dass es damals auch Ihnen nicht egal war, wenn Sie hier nicht die Meinung eines Ministers gehört haben, sondern nur das, was irgendwelche Sekretäre aufgeschrieben haben. (Beifall beim BZÖ.) Das interes­siert uns überhaupt nicht. Wir wollen die Meinung der zuständigen und verantwortli­chen Bundesministerin hören.

Frau Bundesministerin, vielleicht könnten Sie diese Manuskripte wenigstens einmal vorher durchlesen, denn dann käme Ihnen vielleicht auch zu Sinn (Abg. Mag. Wurm:


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite