Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 322

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Wir kennen das alles, und ich ersuche wirklich darum, dass wir uns auf die rein sachli­che Entscheidung zurückziehen. Die einen haben politisch zu entscheiden gehabt, und im Immunitätsausschuss ist eine Rechtsfrage zu klären. Daher haben wir im Aus­schuss argumentiert, dass es nicht so sein kann, dass der Immunitätsausschuss quasi etwas aus einem anderen Ausschuss vorgegeben bekommt, in dem Fall vom Untersu­chungsausschuss, und das eins zu eins zu übernehmen hat.

Wir alle wären glücklich, wenn wir solche Fälle nicht hätten, aber es wurde auch schon vom Kollegen Donnerbauer angesprochen, dass wir gemeinsam aufpassen sollten, dass wir nicht immer von Privilegien von Abgeordneten reden, denn die Immunität ist in erster Linie auch zur Aufrechterhaltung dieses Hauses gedacht; vergessen wir das doch nicht.

Über eine Weiterentwicklung kann man immer diskutieren, aber dabei sollten wir uns wirklich von Personen oder von Namen lösen. Das ist eine rein rechtliche Entschei­dung. Außerdem kann ja – das wurde auch schon angesprochen – der Fall jederzeit nach Beendigung des Mandats neu beziehungsweise wieder aufgegriffen werden. Ich sehe da nicht wirklich ein Problem, außer dass wir uns bemüht haben, dieses Problem auch in einem zugegebenermaßen heiklen Fall ganz gesetzesgetreu und fair anzupa­cken. Mehr kann man meiner Meinung nach zu diesem Punkt nicht sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort hat sich noch einmal Herr Abgeordne­ter Dr. Graf gemeldet. – Bitte.

Herr Abgeordneter Dr. Graf, wünschen Sie, dass ich Ihnen eine Redezeit einstelle? (Abg. Dr. Graf – auf dem Weg zum Rednerpult –: 20 Minuten! Bis ich mit meinem Bei­trag fertig bin!) – Bitte.

 


0.32.01

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar sehr erfreulich, was die SPÖ dann immer auch sagt, aber das Wesentliche und Entscheidende ist: Sie haben bis jetzt die Diskrepanz nicht aufgeklärt, warum Sie in dem einen Ausschuss im vollen Bewusstsein, dass es noch zu einem Auslieferungs­begehren kommen wird, zugestimmt beziehungsweise das auch mitinitiiert – und im anderen Ausschuss diesbezüglich dann dagegengestimmt haben. Da fehlt mir in Wirk­lichkeit Ihre Stellungnahme uns gegenüber. Ich denke, das ist das Mindeste, was wir von Ihnen verlangen können, dass Sie sich diesbezüglich erklären.

Es gibt aber vielleicht auch eine ganz einfache Erklärung. Sie dürfen in dieser Frage vielleicht die ÖVP nicht überstimmen. Das ist ja auch möglich! Ich weiß nicht, aber einen koalitionsfreien Raum dürfte es offensichtlich nicht geben. (Abg. Parnigoni: Das ist unser Anliegen!) – Das ist auch Ihr Anliegen. Herr Kollege Parnigoni, schauen Sie, ich verstehe das vollkommen. Das ist Ihre Entscheidung, ja. Das ist vollkommen Ihre Entscheidung. Aber wohl fühlen Sie sich dabei nicht, das sieht man Ihnen wirklich an. (Abg. Parnigoni: Wer sagt das?) Wohl fühlen Sie sich dabei nicht in dieser Phase. (Abg. Parnigoni: Was haben Sie für ein Problem damit?)

Ich habe überhaupt kein Problem, sondern mir ist es nur wichtig, letztlich von der SPÖ auch die Begründung des Sinneswandels zu erfahren. Sie haben noch ausreichend Redezeit, um sich diesbezüglich zu erklären.

Ich bin schon der Meinung, dass wir hier anders vorgehen können oder sollten, als Sie jetzt tatsächlich beabsichtigen. Sie machen diesen Schwenk aber auch ohne Begrün­dung, und das ist nicht nachvollziehbar.

 


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