Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 324

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zum 24. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 2 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung; die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt 3 Minu­ten. – Bitte.

 


0.38.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend! Ein Wort kurz zur Stellung des BZÖ in dieser Abstimmung jetzt: Sie haben eindeutig gesehen, die Kollegen des BZÖ sind sit­zen geblieben und haben damit mit den Grünen gestimmt. Nur ganz kurz: Das ist viel­leicht schon bemerkenswert, dass diese Fraktion hier offensichtlich dieselbe Auffas­sung wie die Grünen vertreten hat. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dolinschek: Da hast du mir nicht zugehört!)

Nun zum AMA-Gesetz und zu unserem Initiativantrag – ich werde es kurz halten –: Die Agrarmarkt Austria ist zuständig für das Agrarmarketing in Österreich und zuständig für das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen. Meine Damen und Herren! In den letz­ten Jahren hat es immer wieder Diskussionen um dieses AMA-Biozeichen gegeben und um die Mittelverwendung. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die AMA wichtige Werbemaßnahmen für den biologischen Landbau sogar torpe­diert hat.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Jahr 2005, an die Einstellung eines Werbespots für gentechnikfreie Fleischproduktion, die die Biobauern in Österreich initi­iert haben. Oder ein anderes Beispiel: die Marketingmaßnahmen, die McDonald’s der­zeit durchführt, und zwar mit Verwendung des AMA-Biozeichens. Das sind alles Dinge, die aus unserer Sicht unbedingt danach rufen, einmal das AMA-Gesetz grundsätzlich zu durchforsten.

Unser Initiativantrag geht dahin, dass zumindest jene Beiträge, die die Biobäuerinnen und Biobauern im Rahmen der Agrarmarketingbeiträge einbringen, Kollege Hornek, auch wirklich für die biologischen Lebensmittel und für das Marketing im Biolandbau verwendet werden. (Abg. Hornek: Du bist ein Biokontrollor und kein Biobauer!) – Na sicher!

20 Prozent der biologisch produzierten Milch werden derzeit nicht biologisch vermark­tet, und das entspricht etwa 220 000 €, Kollege Hornek – 220 000 €, die den Biobäue­rinnen und Biobauern verweigert werden. Dieser Initiativantrag sieht eben vor, dass alle Beiträge, die die Bäuerinnen und Bauern, die biologisch wirtschaften, einbringen, auch wirklich für Biomarketing verwendet werden, und ich ersuche Sie, diesem Antrag dann im Ausschuss auch Ihre Unterstützung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Schalle –: Können Sie Ihr Abstimmungs­verhalten kurz erklären, Herr Abgeordneter?)

 


0.41.07

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pirklhuber, ich kann natürlich Ihrem Antrag nur zustimmen, denn mir und meiner Fraktion ist es auch ein großes Anliegen, denn ich denke, die Bio-


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