Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 44

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ren endlos lange dauert und wenn sie auch die Regeln, nach welchen die Verfahren erstellt werden, nicht nachvollziehen können.

Herr Minister, ich ersuche noch einmal eindringlich – Sie haben es zwar schon verspro­chen, aber es ist ja noch nicht tatsächlich umgesetzt –, dafür zu sorgen, dass dieser Rückstau aufgearbeitet wird. Und der kann ja nur aufgearbeitet werden, wenn auch entsprechendes Personal sofort zur Verfügung gestellt wird. Und da ersuche ich Sie schon auch, darauf zu drängen, dass dieses Personal zur Verfügung gestellt wird und gleichzeitig, parallel mit der Aufarbeitung der unerledigten Fälle, auch eine Evaluierung erfolgen kann.

Die Einhaltung der Menschenrechte im Vollzug des Fremdenrechtes muss gewährleis­tet sein, und ich teile die Einschätzung von Amnesty International, dass dieser Bereich der einzige Bereich in Österreich ist, der in Bezug auf Menschenrechte bedenklich ist. Auch die Einhaltung der Menschenrechte ist Teil unseres Rechtsstaates, der in der Diskussion immer wieder als Argument für zweifelhafte Abschiebungen strapaziert wird, während das Fremdenrecht vom unabhängigen Menschenrechtsbeirat als men­schenrechtswidrig und damit nicht verfassungskonform eingeschätzt wird.

Es ist zu begrüßen, dass der Kriterienkatalog für den Erhalt eines Aufenthaltstitels ent­sprechend der Menschenrechtskonvention vom Ministerrat erweitert wurde und nun auch familiäre Konsequenzen einer Abschiebung und die Integration der Betroffenen in Österreich berücksichtigt werden sollten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es muss eine Regelung geschaffen werden, die für alle gilt – und nicht nur Gnade für die, die eine laute Stimme haben und es als Här­tefälle in die Medien schaffen. Wir haben in Österreich viele Familien wie die Zogajs, und alle warten und hoffen auf eine Lösung. Ein Rechtsstaat, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, zeichnet sich auch dadurch aus, nicht ein für allemal auf Bestehendem zu beharren, sondern sich entsprechend weiterzuentwickeln. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 5 Minuten. – Bitte.

 


11.54.32

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Schlagworten wie „Pfusch“ werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, keine Lösungen finden, werden Sie keine Lösungen erzwingen können, und es dient auch nicht der Sache selber. (Beifall bei der ÖVP.)

Natürlich sind aber auch Ausführungen von Blau und Orange, die es heute hier gege­ben hat, der Sache selbst nicht dienlich. (Abg. Strache: Die Realität tut weh, Frau Kol­legin!) Mir tut das nicht weh, was Sie sagen.

Vor knapp einem Monat schon sind wir hier bei einer Sondersitzung gestanden, die auch die Grünen beantragt haben. Frau Kollegin Weinzinger, damals wurde ein gene­relles Bleiberecht sehr wohl beantragt. Und wir haben Ihnen damals gesagt – auch hier am Rednerpult habe ich Ihnen das damals wie heute gesagt –, ein generelles Bleibe­recht wird und kann es mit uns nicht geben. Es gibt einen Kriterienkatalog, den Herr Bundesminister Platter mit den Bundesländern ausgearbeitet hat und wo ganz genau festgestellt wird, wer humanitären Aufenthalt erhalten kann. Und es wird auch, wir haben es heute gehört, ab Mitte des nächsten Jahres möglich sein, mit einem Asyl­gerichtshof die Verfahren viel, viel schneller durchzuziehen. Das ist gut und richtig.

 


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