Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 110

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hilfe, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (228 d.B.)

Die vorliegende Novelle des Familienlastenausgleichsgesetz sieht Maßnahmen zur Ar­mutsbekämpfung bei Mehrkindfamilien vor. Auf Menschen mit Behinderungen wurde dabei aber völlig vergessen. Dabei sind gerade Familien mit behinderten Kinder weit mehr von Armut gefährdet als Mehrkindfamilien. In den letzten Jahren sind die Kosten für die Begleitung und Pflege für Menschen mit Behinderungen massiv angestiegen. Anfang 2005 hat das BZÖ als Regierungspartei eine Erhöhung des Pflegegeldes erwirken können, doch weitere Maßnahmen sind notwendig, um betroffenen Familien helfen zu können.

In Haushalten mit behinderten Kindern sind selten mehr als drei Kinder, daher greift die Förderung für Mehrkindfamilien nicht. Nur ein geringer Prozentsatz der Kinder mit intellektueller Behinderung übt einen Beruf aus. Auch diese können folglich nicht von der Erhöhung der Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe be­zogen wird, profitieren.

Wir fordern daher die erhöhte Familienbeihilfe anzuheben und damit Familien mit er­heblich behinderten Kindern zu stärken.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend sowie der Bundesminister für Finanzen werden daher aufgefordert, so rasch wie möglich, dafür Sorge zu tragen, dass eine Erhöhung der Familienbeihilfe auch für erheblich behinderte Kinder stattfin­det.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich unterbreche nunmehr die Verhand­lungen über den Punkt 4 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.07Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fortschreitenden Verarmung der österreichischen Bevölke­rung durch eine gerechte Pensionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestal­tung des Sozialstaates (446/A)(E)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zur dringlichen Behand­lung des Selbständigen Antrages 446/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die österreichische Bevölkerung leidet derzeit unter einer, in der jüngeren Geschichte beispiellosen, Teuerungsrate. Auffallend ist, dass diese Teuerung seit der Einführung des Euro einsetzte und daher als negative Folge der EU – Mitgliedschaft Österreichs beurteilt werden muss.

 


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