Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 185

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Jährigen sagen 77 Prozent, dass es eine wesentliche Verbesserung ist, und von den Karenzierten sagen es 75 Prozent.

Wir haben mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und mit den damit verbun­denen Leistungen der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik eingeleitet, vor allem was die Anerkennung der Leistungen der Familien betrifft. Das Kinderbetreuungsgeld hat sich als wichtige und eigenständige Familienleistung etabliert.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass das Kinderbetreuungsgeld die Wahlfreiheit erhöht, hat gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird, vor allem aber auch gezeigt, dass das Kinderbetreuungsgeld das Armutsrisiko senkt, weil gerade Familien mit mehreren Kindern vom Armutsrisiko mehr betroffen sind. (Abg. Riepl: Die Armut ist doch gestiegen!) Die große Zahl an Familienleistungen, vor allem auch der Mehrkinderzuschlag, hat entsprechende Wirkung gezeigt. (Abg. Riepl: Die Caritas sagt, die Armut ist gestiegen!) Wir haben festgestellt, dass der Väteranteil, wenn auch langsam, steigt, aber natürlich noch verbesserungswürdig ist. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Wir konnten im Rahmen der Evaluierung auch feststellen, dass sich viele Eltern und Befragte wünschen, dass es Änderungen bei der Zuverdienstgrenze gibt: in Richtung Erhöhung oder Streichung. Warum? Weil es eben Gruppen von Frauen und Männern gibt, die bis jetzt nicht in den Genuss des Kinderbetreuungsgeldes gekommen sind, und das sind vor allem AlleinerzieherInnen, die in einer Lebensgemeinschaft leben und wo der Partner oder die Partnerin ein zu hohes Einkommen hat. Es sind vor allem Frauen, die qualifizierter Teilzeitarbeit nachgehen. Es sind selbständige Eltern, die noch andere Einkünfte haben, und es sind vor allem Witwen oder Witwer, die mit der Witwen- beziehungsweise Witwerpension und eventuell eigenen Einkünften die Zuver­dienstgrenze überschreiten.

Daher ist unser Antrag auf Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein wichtiger und richtiger Schritt in der Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, denn wir wollen, dass alle das Kinderbetreuungsgeld erhalten, wir wollen, dass die Option für die Väter attraktiver wird, wir wollen eine noch bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und wir wollen vor allem auch eine einfache Verwaltung, denn da ist viel Geld einzusparen.

In diesem Sinne bitte ich, den Antrag, der heute zur ersten Lesung vorliegt, genau zu studieren und in der weiteren Debatte unseren Anregungen zu folgen, denn an einer Weiterentwicklung der Familienleistungen für die Familien in unserem Land, wo das Kinderbetreuungsgeld einen wichtigen und zentralen Platz einnimmt, wird auch in Zukunft kein Weg vorbeiführen. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Kuntzl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.05.40

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete und Bundesministerin Haubner, das war schon eine sehr eigenwillige Metamorphose, die wir jetzt bei Ihrem Auftritt beobachten durften. Die letzten Jahre sind Sie hier auf der Regierungsbank gesessen als zuständige, als verantwortliche Ministerin für genau derartige Reformen und haben keine Notwendig­keit gesehen. Von uns sind immer wieder die Anstöße, die Forderungen, die Vor­schläge gekommen, und Sie haben gesagt: keine Notwendigkeit! Jetzt stehen Sie als


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