Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 96

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„Artikel 129c (1) Der Asylgerichtshof erkennt nach Erschöpfung des Instanzenzuges

1. über Bescheide der Verwaltungsbehörden in Asylsachen,

2. über Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Asylsachen.

(2) In den Verfahren vor dem Asylgerichtshof dürfen neue Tatsachen und Beweise nicht vorgebracht werden.“

Begründung

Die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung kann nur auf der Grundlage von zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachanträgen und Tatsachenvorbringen erfolgen. Das führt letztlich dazu, dass dem Verfahren erster Instanz, speziell was den Sach­verhalt betrifft, besondere Bedeutung zukommt.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.00.07

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man muss Kriminalität bekämpfen, und zwar überall dort, wo es geht. Aber man kann, wie ich meine, auf der anderen Seite Asylsucher nicht insgesamt kriminalisieren. Herr Kollege, darüber würde ich mir schon eine sachliche Diskussion wünschen.

Was die Sache selbst betrifft, glaube ich, dass die Zustände im Asylbereich, insbe­sondere die enorm hohe Zahl von nicht entschiedenen Fällen ein echtes Problem darstellen, das wissen wir alle. Es ist völlig inakzeptabel, dass wir Verfahren haben, die bereits sechs, sieben, acht, neun, ja bis zu zehn Jahre anhängig sind, wo sich also Kinder, Familien entwickeln und dann am Ende des Verfahrens mitgeteilt wird, dass das Asyl nicht gewährt wird. Ich glaube, das verstehen wir alle. Daher ist es notwendig, hier für eine Verbesserung zu sorgen.

Man darf allerdings auch nicht vergessen, warum das so entstanden ist. Herr Bun­desminister, Herr Innenminister, Sie waren es nicht, aber Ihre Vorgänger haben ja eigentlich sehenden Auges nichts gemacht, um die Überflutung des UBAS wirklich entsprechend zu bekämpfen, indem man die Personalausstattung zumindest in einem Mindestausmaß erhöht hätte und damit eigentlich das, was jetzt eingetreten ist, zu einer Zeit, zu der das noch steuerbar war, verhindert hätte. Daher muss man eine Änderung durchführen.

Ich darf auch in Erinnerung rufen, dass im Rahmen des Konvents ja besprochen wurde, einen Bundesverwaltungsgerichtshof zu schaffen, der auch Asylfragen jetzt klären sollte. Diese Verfassungsänderung ist nicht zustande gekommen. Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, wissen auch, warum. Und daher besteht jetzt die Notwendigkeit, eine Alternative zu suchen.

Dass die Art und Weise, wie das Gesetz jetzt umgesetzt wird, alles andere als glücklich ist, wissen wir, glaube ich, alle, weil es natürlich nicht sehr sinnvoll ist, in einem sehr kurzen Verfahren mit Tischvorlagen zu agieren. Das ist eine Maßnahme, die auch von allen Klubs mehr oder weniger als verbesserungsfähig und notwendig dargestellt worden ist. Die Frage ist nur: Was könnte man an der derzeitigen Situation noch verbessern?

 


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