Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 147

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Das Recht des Kindes hat im Vordergrund zu stehen! Die Kinder sind die größten Opfer – auch bei Scheidungsfällen. Genau dort muss man ansetzen. Seit dem 1. Juli 2001 gibt es auch in Österreich die Möglichkeit, die Obsorge beider Elternteile im Falle von Scheidung freiwillig zu vereinbaren. Da hat es im Jahr 2005 eine Evaluie­rung gegeben. Und diese Evaluierung ist hoch interessant. Sie hat nämlich erfreuliche Ergebnisse gebracht.

Ich darf Ihnen die positiven Auswirkungen dieser Evaluierung darlegen. Diese Mög­lichkeit der gemeinsamen Obsorge, die leider bis dato nur freiwillig vorhanden ist, wurde in 53,7 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. In den restlichen Fällen konnte man sich nicht einigen. Es gab vor allen Dingen dahin gehend positive Auswirkungen, dass es eine schnellere Beruhigung des Konfliktniveaus zwischen den Elternteilen gibt: weniger Konflikte um die Ausübung des Besuchsrechtes, hohe Zufriedenheit mit der Obsorge beider Elternteile, häufigere Kontakte der Kinder mit dem getrennt lebenden Elternteil, eine zehnmal niedrigere Kontaktabbruchsrate als bei alleiniger Obsorge. Der getrennt lebende Elternteil übernimmt qualitativ, aber auch quantitativ mehr elterliche Aufgaben und Verantwortung. Mehr Austausch zwischen den getrennt lebenden Eltern, positive Auswirkungen auf die Zahlung des Kindes­unterhaltes, was die pünktliche Einzahlung, aber auch die Höhe betrifft.

Diese Punkte zeigen doch – nach der Evaluierung –, dass wir jetzt auch gesetzlich die gemeinsame Obsorge grundsätzlich verpflichtend einführen sollten, außer es besteht ein Fall, wo das nicht gemacht werden soll, weil das Kindeswohl gefährdet ist. Deshalb meinen wir, dass wir das genau in diesem Bereich im Interesse des Kindeswohls und aller Betroffenen sicherstellen müssen. Es kann nicht sein, dass Entscheidungen in Scheidungsfällen oft jahrelang dauern. Genau die lange dauernden Entscheidungen in diesem Bereich sind zu kritisieren.

Fälle, wo sieben Jahre lang vor Gericht keine Entscheidung getroffen wird, wo ein Elternteil ausgeschlossen wird, sein Kind zu sehen, sieben Jahre lang ein Elternteil seine Kinder nicht sehen kann, dahinter stecken auch Großmütter und Großväter, die ihre Enkelkinder nicht sehen können – das muss abgestellt werden.

Da muss gesetzlich sichergestellt werden, dass eine unbedingte Entscheidungspflicht für Besuchs- und Obsorgeangelegenheiten spätestens nach sechs Monaten erfolgt. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau das wollen wir endlich auch mit der heutigen Debatte initiieren, einen Denk­anstoß mitgeben, weil es notwendig ist, über solche wichtigen und positiven Entwick­lungen nachzudenken, wozu es auch positive Evaluierungen gibt.

Uns allen liegt bei diesem Thema – und davon bin ich überzeugt – das Wohl des Kindes genauso am Herzen. Der eine oder andere hat vielleicht einen anderen Zugang dazu. Über die Wege und den Zugang dazu können wir streiten, und darüber sollten wir auch trefflich diskutieren, weil es darum geht, doch gemeinsame Lösungen zu finden, wie wir eben unsere Verantwortung für die Gesellschaft und für unsere Kinder als Gesetzgeber hier sicherstellen können. Und wenn Kinder gedemütigt, geprügelt und missbraucht werden, so wird ihre Seele zerstört.

Ich komme zum Schluss. Damit wird nicht nur ihre Seele zerstört, sondern auch die Seele unserer Gesellschaft zerstört. Eine Gesellschaft, die ihre Kleinsten nicht achtet, solch eine Gesellschaft verdient auch keinen Respekt – und das können und dürfen wir nicht zulassen! (Beifall bei der FPÖ.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrter Herr Klubobmann, da wir noch nicht in die Debatte eingegangen sind, gilt der Antrag entsprechend § 74a GOG nicht


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