Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 204

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.34.08

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rech­nungshof hat die Flüchtlingsbetreuung in Österreich von 2000 bis 2005 untersucht, und der Rechnungshof kritisiert meines Erachtens zu Recht, dass die Versorgungskosten stark gestiegen sind.

Am 1. Mai 2004 ist die Grundversorgungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern in Kraft getreten. Diese Grundversorgungsvereinbarung schuf die Vor­aussetzung für die einheitliche Versorgung hilfs- und schutzbedürftiger Fremder in Ös­terreich. Diese Grundversorgungsvereinbarung regelt Aufgabenzuweisung und Kosten­verteilung zwischen Bund und Bundesländern, und diese Grundversorgungsverein­barung begründet, im Gegensatz zur bis dahin praktizierten Bundesbetreuung, einen Rechtsanspruch auf Versorgung der erwähnten Personengruppen.

Die Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Kostenauf­teilung im Verhältnis 60 : 40 vor. In der Umsetzung und der Zielerreichung bestanden nach Meinung des Rechnungshofes Defizite bei den Asylbehörden. Weiters wurden die nur unzureichend verteilten Kompetenzen zwischen Bund und Ländern aufgezeigt und dargestellt, dass die Mehrzahl der Länder ihre Unterbringungsquoten nicht erfüllt hat.

Der Berichtzeitraum des Rechnungshofes endet Anfang 2006. Anfang 2006 ist aller­dings auch jenes Datum, an dem das Fremdenrechtspaket in Kraft trat und wesentliche Veränderungen der vorhin skizzierten Situation gebracht hat. Im Antragsjahr 2002 gab es 39 354 Anträge, im Antragsjahr 2007 10 667.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesamte Asylthematik liegt mir persön­lich sehr am Herzen. Ich möchte grundsätzlich festhalten, dass Österreich in diesem Zusammenhang in den letzten Jahrzehnten Enormes geleistet hat. Ich verweise in die­sem Zusammenhang auf die Tschechien-Krise, die Ungarn-Krise, die Polen-Krise. Ös­terreich hat in einigen Jahrzehnten zwei Millionen Menschen aufgenommen – das ist jeder vierte Österreicher, der heute in Österreich wohnt!

Ich betone dies deshalb so ausdrücklich, weil mein Vater, mein Großvater und meine Großmutter ebenfalls als Flüchtlinge hier in Österreich aufgenommen und bestens un­terstützt wurden. Ich habe eine klare persönliche Meinung zu dieser Thematik: All jene, die Unterstützung brauchen, sollen diese Unterstützung auch bekommen. Sie müssen allerdings sehr wohl die österreichische Gesetzgebung als Grundbasis ihres Lebens hier in Österreich betrachten. Alle jene, die der Meinung sind, dass man es sich hier im Sozialbereich Österreichs leicht machen kann, können nicht für immer bei uns bleiben. Auch das muss klar und deutlich festgehalten werden.

Zum Schluss bedanke ich mich bei den Mitarbeitern des Rechnungshofes für die solide und sehr gut nachvollziehbare Aufarbeitung dieser Thematik. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Neugebauer: Ich schließe mich dem Dank an!)

18.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.37.26

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident! – Gleich zwei Herren Präsidenten! Zum Glück rechnet der Rechnungshof ein bisschen genauer als Herr Abgeordneter Hornek, der jetzt gerade sämtliche Ungarnkrisenflücht-


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