Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 125

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notwendige Veränderung vorzunehmen, und ich glaube, es ist im Großen und Ganzen gelungen.

Ich verstehe die Forderungen nicht, die meiner Meinung nach ihren Höhepunkt darin finden, dass hier steht – ich zitiere –: freischaffende KünstlerInnen mit dem richtigen Einkommen und einem Faible für Lotterie und Almosen. – Dieses Gesetz stellt genau das Gegenteil dar, und ich denke, Frau Ministerin, es ist uns hier etwas Positives ge­lungen. Ich glaube, es ist gut, dazu auch stehen zu können, und man kann dazu ste­hen. Ich meine, dass in der nächsten Zeit der Wahrheitsbeweis von der Administration dieses Gesetzes zu erbringen ist, dass es etwas Gutes ist und dass wir dem Kunst­platz Österreich einen Schritt in die richtige Richtung weitergeholfen haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Wollen Sie noch mit Ihren Ausführungen beginnen? (Abg. Schalle bejaht dies.) Gut. Ich werde Sie dann um 15 Uhr zur Durchführung einer An­fragebesprechung unterbrechen müssen. – Sie haben das Wort. Bitte sehr.

 


14.59.15

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Meine Damen und Herren! Zur heute abzustimmenden Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversiche­rung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz) geändert wird, ist grundsätzlich zu sa­gen, dass die Erstreckung des Zuschusses auch auf die Kranken- und Unfallversiche­rung für den Künstler-Sozialversicherungsfonds zu jährlichen Mehrbelastungen von 810 Millionen € führen wird.

Obwohl im Jahr 2005 der Künstler-Sozialversicherungsfonds insgesamt bereits 5,5 Mil­lionen € ausbezahlt hat, ist nicht nachvollziehbar, warum hier, ausgehend vom Jahr 2006, nur mit rund 5,2 Millionen € gerechnet wird. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Hinzu kommt, dass mit einer jährlichen Gesamtbelastung an Zuschussleistungen für den Fonds von rund 6 Millionen € gerechnet wird. Angesichts dieser Annahmen habe ich ganz große Bedenken und meine, dass dieser Fonds ganz schnell ausgeschöpft wird. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich unterbreche nunmehr Ihre Rede. Sie werden sie natürlich danach fortsetzen können.

Ich unterbreche die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5.

15.01.00Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2957/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Durchführung der kurzen De­batte über die Anfragebeantwortung 2957/AB.

Da die erwähnte Anfragebeantwortung bereits verteilt worden ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner/die Erstrednerin 10 Minuten Redezeit zur Verfügung hat. Stel­lungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatsse­kretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

 


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