Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 43

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Angehörigen: Wenn eine Person berufstätig ist, dann hat sie die Möglichkeit, von Montag bis Freitag zu arbeiten und ihren Angehörigen am Wochenende zu betreuen. Dafür hat sie im Rahmen dieses Gesetzes auch die Möglichkeit, sich jemanden zur Betreuung anzustellen oder selbständig zu beauftragen.

Den qualifizierten Pflegepersonen obliegt die Anleitung und Unterweisung und die begleitende Kontrolle. Ich denke, das ist ganz wichtig. Ich möchte hier besonders – um jetzt im Fachjargon zu sprechen – das Case and Care-Management als Beispiel heran­ziehen, das ja auch bereits im selbständigen Bereich von Pflegepersonen gemacht wird – und mit guten Erfolgen gemacht wird! – und für die Angehörigen eine sehr große Unterstützung darstellt.

Kurz noch zu den Fachhochschulen. In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits diese Fachhochschulen, an denen die Qualifizierung des Pflegepersonals statt­findet. Ich denke, im Sinne der Bologna-Ziele ist das ein ganz wichtiger Schritt auch hier bei uns. Die Absolvierung eines Bachelor-, Master- beziehungsweise später auch eines Doktoratsstudiums der Pflegewissenschaft soll den österreichischen Pflege­personen auch in Zukunft die Mobilität in der Europäischen Union ermöglichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

10.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.54.01

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir erreichen bei der 24-Stunden-Betreuung heute hier ein sehr gutes Ergebnis.

Nachdem im Zuge der Wahlkampfauseinandersetzungen im Jahr 2006 und auch in Fachkreisen das Thema der illegalen Arbeit in der Betreuung zu Hause von pflege­bedürftigen Menschen, von betreuungsbedürftigen Menschen immer wieder zur Dis­kus­sion gestanden ist, können wir heute ein Paket abschließen, mit dem es von ungesicherter Schwarzarbeit zu einer legalen und leistbaren Lösung kommt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegin Haubner hat vorher von einem „Flickwerk“, von einer „endlosen Geschichte“ gesprochen. – Ich denke, in einem Jahr eine legale Lösung zustande zu bringen, das ist eine sehr gute Leistung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bereich der Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen – man merkt es heute auch an der Präsenz von Kolle­ginnen und Kollegen – wird uns in Zukunft noch viel stärker interessieren, und wir müssen uns vor allem auch viel stärker mit gesetzlichen Maßnahmen, mit Vorschlägen, vor allem mit den Bedürfnissen der Menschen auseinandersetzen und auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen. Die 24-Stunden-Betreuung ist ja nur ein Mosaikstein. Es gibt dazu noch sehr viele andere Möglichkeiten – wie Tagesbetreuun­gen, Seniorenwohngemeinschaften et cetera.

Was wir hier heute festschreiben, ist Qualität und Sicherheit. Es wird die Verant­wortung genau definiert. Es wird ganz genau definiert, welche Tätigkeiten in den Haushalten erlaubt sind. Und diese Tätigkeiten können nur mit Eingangskontrollen und Qualitätskontrollen durchgeführt werden.

Die Verantwortung der ÄrztInnen und der diplomierten Fachkräfte steht dabei im Mittel­punkt. Und um gesundheitliche Verschlechterungen zu erkennen, muss es dazu inten­sive Einschulungen geben, und natürlich sind auch kontinuierliche Kontrollen not­wendig.

 


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