Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 184

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Die Bundesregierung entlastet Bürger zu Lasten anderer Bürger. Dies stellt einen nur schwerlich hinzunehmenden Zustand dar. Insbesondere da die von den Kommunen veranlassten Betriebskosten über die Maßen steigen und beispielsweise Mehrein­nahmen aus Müllgebühren zur Finanzierung der allgemeinen kommunalen Haushalte benutzt werden. So zeigt die Studie von Kreutzer Fischer & Partner vom 15.11.2007, dass allein Wien im Jahr 2006 102 Millionen Euro Überschuss aus den Kommunal­gebühren erwirtschaftet hat. Hier muss wieder das Kostendeckungsprinzip eingeführt werden um die eigentlichen Preistreiber zu stoppen! Während Wohnungsmieten von einem Stand von 134 Punkten im Jahr 1995 auf einen Stand von 189 im Jahr 2006 gestiegen sind, kletterten im gleichen Zeitraum die Müllabfuhr von 166 auf 258, die Abwasserentsorgung von 155 auf 218 und die Energie von 104 auf 145 Punkte. Diese Entwicklung verteuert das Wohnen um ein Vielfaches der Inflationsrate. Nachdem der so genannte „Gusi-Hunderter“ wie auch die Lohnsteuerreform zur Entlastung der Leidtragenden der Teuerung gescheitert sind, stellen die unterfertigenden Abgeord­neten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigentlichen Preistreiber des Wohnens zu stoppen, aber insbeson­dere wieder das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren einzuführen.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


18.56.25

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Herr Präsident! Ich möchte mich eingangs sehr herzlich bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, dass dieses –zugegeben, sehr schnelle – Gesetzgebungsverfahren möglich war, allen, die zuge­stimmt haben, dass gestern ein Bautenausschuss stattfinden konnte und dass wir heute schon die Beratungen und die Abstimmung im Nationalrat haben. Mein beson­derer Dank gilt der Vorsitzenden des Bautenausschusses, Frau Kollegin Becher, und Herrn Dr. Sonnberger, mit dem ich sehr gute und – wie man sieht – sehr zielführende Verhandlungen zu diesem Thema führen konnte.

Ich gebe zu, es ist fünf Minuten vor zwölf, aber wir sind hier tatsächlich in einem sehr engen zeitlichen Korsett. Die amtlichen Werte für die Inflationsrate werden vom Öster­reichischen Statistischen Zentralamt im Februar vereinbart und es sind diese amtlichen Werte und nicht Prognosen, von denen wir ausgehen müssen, und die haben uns eben gezeigt, dass wir hier mit der bestehenden Indexklausel für die Richtwertmieten auf diesen extremen Wert vom Dezember 2007 verwiesen werden, der zum Jahres­durchschnitt in keinem Verhältnis steht.

Insofern, darf ich Herrn Schalle auch sagen, greifen wir, glaube ich, nicht in die Rechte und Möglichkeiten der Vermieter ein, weil auch die Vermieter nicht wirklich damit rechnen konnten, dass dieser Ausreißer vom Dezember 2007 hier zum Tragen kommt und die Jahresdurchschnittsrate sicher eine für alle Seiten faire Bemessungsgrundlage ist und – die Beispiele wurden ja schon genannt – doch auch zu erheblichen Ein­sparungen im Vergleich zur geltenden Gesetzeslage, würde ich durchaus sagen, führt.

 


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