Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 167

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den, der 54. Erklärung des Reformvertrags von Lissabon folgend, Initiativen zu ergrei­fen, um eine Revisionskonferenz zum Euratomvertrag einzuberufen;

die Bevölkerung zu informieren, dass sich für Österreich im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Neutralitätsgesetzes durch den Vertrag von Lissabon nichts ändert;

sich in der Europäischen Union weiterhin dafür einzusetzen, dass die Außen- und Si­cherheitspolitik der EU einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit leistet;

dass Österreich auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwäh­renden Neutralität weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der europäischen Friedens- Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen wird;

bei der Anwendung eines vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens sicherzustellen, dass der Nationalrat über die beabsichtigten Vertragsänderungen und über Beschlüsse betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit zeitgerecht informiert wird, um da­zu im Vorhinein Stellung nehmen zu können. Darüber hinaus möge die Bundesregie­rung Vertragsänderungen ausschließlich unter Ratifizierungsvorbehalt zustimmen und diese unverzüglich dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Weiters ist in jedem Fall eines Beschlusses betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit dem Nationalrat dieser Beschluss unverzüglich zur Stellungnahme zuzuleiten;

für die generelle Anwendbarkeit der Grundrechtscharta in allen EU-Mitgliedstaaten ein­zutreten und im Sinne eines optimalen Grundrechtsschutzes in allen Breichen auch die österreichischen Grundrechte weiter zu entwickeln.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.23.43

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Damen Staatssekretärinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute das Thema EU-Reformvertrag auf der Tagesordnung. Vieles ist ja schon diskutiert worden in den letzten Stunden, viele wichtige Argumente für diesen Reformvertrag sind heute hier auch präsentiert worden. Ich darf sie nur mehr ganz schlagwortartig wiederholen: Mehr Demokratie, eine stärkere Einbindung des Europäi­schen Parlaments, aber auch der nationalen Parlamente sind Punkte, die in diesem Reformvertrag vorgesehen sind. Weiters die Wahl des Kommissionspräsidenten, die Möglichkeit auch eines Misstrauensvotums für die Kommission, etwas, was, glaube ich, wirklich eine Stärkung der Mitbestimmung des Europäischen Parlaments bedeutet.

Ein weiterer Punkt ist, und auch das wurde schon betont: In einer größer gewordenen Europäischen Union ist es von Bedeutung, dass auch die Organisation entsprechend auf den aktuellen Stand nachzieht; wir brauchen eine effiziente und auch schlankere Organisation für die Abwicklung der europäischen Anliegen. Letztlich ist in diesem Re­formvertrag aber auch eine Stärkung der Bürgerrechte vorgesehen – die Grundrechte­charta sei hier nur erwähnt –, die Möglichkeit zur Abhaltung europaweiter Volksabstim­mungen.

 


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