Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 99

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Jahren und Jahrzehnten eine gute Sozialpolitik gemacht haben und dass  (Abg. Riepl: Na ja!) – Na, geh bitte, Herr Kollege, diese Schmerzen halten sich in Grenzen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Dass diese Linie mit Minister Buchinger fortgesetzt wird, das nehmen wir alle an. Er hat es uns schon mehrmals gezeigt, und ich denke, wir befinden uns gemeinsam auf dem besten Weg, Herr Minister. Es gibt viel zu machen.

Beim Behindertengesetz ist eines ganz klar: Wir haben in der Bundesverfassung, im Artikel 7, ganz klar festgelegt, dass die behinderten Menschen eine Gleichbehandlung mit allen anderen zu erwarten haben. Das ist auch schon immer so praktiziert worden. Wenn das heutige Gesetz, das hier vorliegt, beraten und beschlossen wird, dann ist es zum Ersten eine Richtlinienanpassung, das ist in Ordnung.

Ich möchte dazu noch ein paar Gedanken einbringen: Ich denke, es ist positiv, dass der Schadenersatz von 400 auf 720 € angehoben wurde. Es gibt natürlich eine Diskussion – oder vielleicht ein Problem – mit der Verlängerung der Verjährungsfrist von 6 Monaten auf 1 Jahr. (Abg. Haidlmayr: Das finde ich gut! Das ist ganz, ganz wichtig!) Das vergönne ich allen, die es brauchen, die es nutzen sollen, von Herzen. Die Frage ist, wie wir es mit der Beweisführung halten können, das wird eine große Herausforderung für uns. Aber ich bejahe es, ich denke aber, dass es hier auch eine Aufgabe zu erledigen gibt.

Ich möchte letzen Endes noch eine Anmerkung zum Behinderteneinstellungsgesetz machen, so, wie meine Kollegin Herta Mikesch es schon getan hat. Sehr viele Unter­nehmungen sagen: Ja, wir wären bereit, Behinderte aufzunehmen, aber wenn es dann zu Konflikten kommt, wie können wir das Dienstverhältnis lösen? (Abg. Haidlmayr: Der Kündigungsschutz ist keine Pragmatisierung!) – Ich glaube, dass wir hier noch – wir meinen es alle gut, aber es gelingt uns noch nicht ganz gut – einige Nacharbeit leisten müssen, damit wir wirklich dieses Ziel erreichen, auch in den Unternehmungen ein Höchstmaß an Behinderten beschäftigt zu haben.

Letztendlich, Herr Bundesminister, bestärke ich Sie voll und ganz in Ihrer Absicht, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, dass ein barrierefreier Zugang von Behin­derten nicht nur in den öffentlichen Ämtern und bei Behörden möglich ist, sondern vor allem auch – und darauf lege ich Wert – bei allen Dienstleistern, im Besonderen bei allen Gesundheitsberufen. Es geht nicht an, dass Behinderte heute noch Ordinationen oder sonstige Stellen aufsuchen sollen oder müssen und dort in Wahrheit keine Möglichkeit haben, hinzukommen. Hier haben wir gemeinsam eine große Aufgabe, der wir uns stellen, und ich denke, dass wir sie auch bewältigen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

13.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Buchinger. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.30.20

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten im Hohen Haus! Ja, im Bereich der Behindertenpolitik als Teil der Sozialpolitik hat es in all den letzten Jahren Fortschritte gegeben, und wir beschließen heute zwei Novellen zu zwei Gesetzen, wobei das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 ein guter Erfolg geworden ist und ein wesentlicher Beitrag für Menschen mit Behinderung. Kollegin Lapp und Kollege Huainigg haben sehr deutlich auf die Verbesserungen in diesen beiden Entwürfen zu den Novellen hingewiesen.

 


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