Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Diese Gesetzesvorlage können wir deshalb nicht unterstützen, weil Sie die Wirte in eine Grauzone schicken, die inakzeptabel ist. Da wird ein Bürokratie-Wust für Lokale mit über 50 Quadratmetern aufgebaut. Wie das funktionieren soll, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, wie jemand überhaupt die Entscheidung herbeiführen soll, ob sein Lo­kal geteilt wird oder nicht.

Ich denke, man hätte die Finger überhaupt davon lassen sollen. Wir sind hier für gänz­liche Freiheit – und nicht für Bevormundung, nicht für Zwang und nicht für Verbote, denn das widerspricht einer liberalen Gesellschaftspolitik. (Beifall beim BZÖ.)

13.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.00

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Als vor vielen Jahren das Arbeitnehmerschutzgesetz verabschiedet wurde, dass in Büroräumen oder auf Arbeitsplätzen, wo ein Nichtraucher ist, nicht mehr geraucht werden darf – ich war, die Betonung liegt auf war, ein sehr, sehr starker Raucher –, habe ich mir gedacht: Das ist nicht umsetzbar; diese Verbotspolitik lässt sich nicht umsetzen! Wir haben Bei­spiele gehabt: 20 Raucher, ein Nichtraucher, der es wollte. Es waren wirklich fürchterli­che Konflikte. Aber es ist geschafft worden, die Vernunft hat gesiegt, das Rauchverbot hat sich durchgesetzt. Es wird in diesen Räumen nicht mehr geraucht.

Dieser Arbeitnehmerschutz setzt sich jetzt auch in der Gastronomie fort. Es dürfen dort Jugendliche und werdende Mütter in Räumen, in denen geraucht wird, nicht mehr ar­beiten. Im Kollektivvertrag soll verankert werden, dass eine Abfertigung gewährt wird, wenn die Arbeitsstelle wegen der Einwirkung des Passivrauchens gekündigt wird. Ich denke, ein Arbeitnehmerschutz, den wir in allen anderen Bereichen haben, ist auch in der Gastronomie notwendig, denn man soll Jugendliche nicht dem Rauch aussetzen.

Meine Damen und Herren, glauben Sie mir eines: Ich war 38 Jahre lang begeisterter Raucher (Abg. Dr. Van der Bellen: Nur?!) Seit einem halben Jahr aber rauche ich nicht mehr. (Abg. Dr. Graf: Und nervös bist du auch, und deswegen ist die Regierung geplatzt!) Das ist zwar eine kurze Zeit, muss man sagen, aber eines habe ich in die­sem halben Jahr festgestellt: Wenn ich in ein Lokal gehe – und das ist mir vorher nicht aufgefallen –, in dem geraucht wird, ist es unangenehm, wenn ich dort esse, wenn ich etwas trinke und wenn ich mich unterhalte. Ich habe selbst jahrelang – das gebe ich zu – andere Personen mit meinem Rauch belästigt. Mir fällt aber jetzt auf, dass das wirklich eine Belästigung ist.

Man soll das nicht machen. Ich bin jetzt etwas polemisch – und vielleicht nach 38 Jah­ren geläutert –, und daher sage ich: Wenn man jahrelang ratenweise – ich sage es hart – Selbstmord betreibt, weil man sich selbst gesundheitlich ruiniert, soll man das nicht mit anderen machen, sondern diese Menschen schützen.

Ich denke, wenn ich mir dieses Rauchverbot ansehe, dass es kein sehr strenges ist, denn es gibt viele Ausnahmen. Zum Bespiel darf in Lokalen mit weniger als 50 Qua­dratmetern nach wie vor geraucht werden. In Lokalen, die zwischen 50 und 80 Qua­dratmeter groß sind und bei denen eine Teilung bautechnisch nicht möglich ist – das kann die Behörde entscheiden –, darf auch weitergeraucht werden. Und in Lokalen, die größer als 80 Quadratmeter sind, ist das Rauchen gestattet, wenn dafür ein geeigneter Raum eingerichtet wird, der maximal 50 Prozent der Gesamtfläche des Lokals umfasst. Das heißt, es werden in der Gastronomie beide Gruppen befriedigt.

Ich denke, dass es ein gutes Gesetz ist, und nachdem jemand bin, der beide Seiten kennengelernt hat, kann ich das auch für beide Seiten beurteilen. Der nächste Redner


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite