Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 131

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trag auch ansprechen, als bereits in die Wege geleitet zu betrachten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Schalle und Neubauer.)

15.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.34.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich habe Sie immer als sensible Rechtspolitikerin geschätzt. Ich von der Opposition und Sie in der Regierung waren nicht immer einer Meinung, aber das, was ich geschätzt habe, ist der Umstand, dass Sie sich nie einer Diskussion verschlossen haben. (Abg. Dr. Brinek: Bei welcher Veranstaltung waren Sie da?)

Heute allerdings haben Sie das getan, denn es gibt im Zusammenhang mit den Tier­schützern einiges zu diskutieren, nämlich hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 278a Strafgesetzbuch, und Sie entziehen sich der Debatte mit der Unterstellung, wir würden ein Gesetz für einen Einzelfall ändern wollen. Sie wissen, dass das nicht so ist. Der Entschließungsantrag ist natürlich in die Zukunft gerichtet. Es sollen damit nur die Leh­ren aus diesem Fall gezogen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich finde es schade, dass Sie das machen, weil ich finde, dass Sie damit Ihrer selbst nicht gerecht werden.

Ich möchte ein paar grundsätzliche Punkte zum § 278a StGB sagen, damit dieser hier in seiner Dimension erfasst wird.

500 000 Frauen in Europa arbeiten in Zwangsprostitution, und es läuft mir kalt über den Rücken, wenn ich Berichte höre, dass Menschenhändler asiatische und afrikani­sche Flüchtlingslager durchwandern und sich jene Frauen aussuchen, die sie dann un­ter falschen Versprechungen in Bordellen Europas verkaufen. Der Umsatz dieser Men­schenhändler in Europa beträgt über 10 Milliarden €. Keine Nachsicht, kein Mitleid mit diesen Menschenhändlern, mit diesen Waffenschiebern, mit diesen Geldwäschern (Beifall bei den Grünen), und das Parlament hat 1993 – Sie haben es erwähnt – mögli­cherweise durchaus gute Gründe gehabt, warum die ursprüngliche Richtlinie zur Geld­wäscherei verschärft wurde, wenn man sich diese Zahlen anschaut.

Wenn ich bedenke, dass bis zu 5 Prozent des Weltbruttoinlandsprodukts aus ille-
galen Quellen stammt, dann verstehe ich schon, dass man einen Straftatbestand
braucht, der diesen Verbrechensgruppen gerecht wird. (Demonstrativer Beifall des
Abg. Mag. Donnerbauer.)

Wenn man sich die Unterlagen anschaut, Herr Kollege, dann sieht man auch relativ ge­nau, wer die Adressaten dieses Paragraphen waren. Damals war die Rede von der sizilianischen Mafia, von der kalabrischen N’Drangheta und von den chinesischen Triaden – aber sicher nie von Tierschützern! Die kommen dort garantiert nicht vor. Es wurde im gegenständlichen Fall der § 278a Strafgesetzbuch missbraucht, um eine unbeugsame, kritische und vielleicht auch unbequeme Gruppe politisch mundtot zu machen. Das ist der Hintergrund! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des
Abg. Mag. Donnerbauer.)

 


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