Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 135

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stattgefunden haben, das ist zu bestrafen, aber wir haben hier eine ganz andere Be­stimmung.

Ich darf Sie einladen, über Folgendes nachzudenken: Wir selbst haben mit dem § 285a ABGB, also im Bürgerlichen Gesetz, eine Norm festgelegt, wo wir gesagt ha­ben, Sachen und Tiere sind nicht gleichzusetzen. Es gibt für Tiere Sondernormen, weil sie ein höherwertiges Rechtsgut sind. Das sind Lebewesen, die genauso wie wir schmerzempfindlich sind, die Qualen ausgesetzt werden, und das wollen wir nicht.

Und wir haben jedes Mal bei Beginn derartiger Aktivitäten hier den Umstand, dass tier­quälerische Aktivitäten, die keiner von uns will, aufgezeigt werden, ob das Legehühner­batterien, Tiertransporte oder das Zusammenpferchen von Schweinen auf engstem Raum sind. Das wollen wir nicht.

Versetzen Sie sich einmal in die Lage, dass Sie anlässlich von Recherchen, von Pro­testaktionen damit konfrontiert werden, dass irgendwo ein derartiger Zustand besteht, Sie dann eine Anzeige erstatten – und es passiert nichts.

Es ist daher, glaube ich, wichtig, in weiterer Folge an den oder die – wer immer das nach der Wahl auch ist – Innenminister/Innenministerin heranzutreten und zu sagen, dass solche Anzeigen unverzüglich zu verfolgen sind und dass hier Rechtsklarheit zu schaffen ist, weil sich natürlich durch die Kenntnis, dass sich wo derartige rechtswidri­ge Verhältnisse abspielen und keiner etwas dagegen macht, ein enormes Spannungs­feld aufbauen kann. Und ich weiß nicht, wer von uns wie damit umgeht, wenn wo der­artige tierquälerische, wirklich unerträgliche Zustände herrschen.

Daher gibt es hier eine Abwägung, meine Damen und Herren: Was ist das Rechtsziel, das man erreichen möchte? Ich sage noch einmal, die strafbaren Handlungen sind in­akzeptabel und sind zu bestrafen. Aber mit dieser Norm, mit diesem Killer-Paragra­phen hereinzugehen, weil es offensichtlich so sein könnte – es kann schon sein, dass hier kein konkreter Tatbestand gegen eine einzige einzelne Person vorliegt –, ist wirk­lich unsachlich und unangemessen.

Wir werden dieser Entschließung nicht beitreten. Ich möchte hier aber mit allem Nach­druck sagen, wir sind über die Entwicklung nicht glücklich, aber die Justiz ist am Wort. Ich möchte die Entscheidung des Oberlandesgerichtes und des Obersten Gerichtsho­fes dazu kennen, um dann wirklich entsprechend auf diesen Umstand reagieren zu können. Ich glaube, wir werden in weiterer Konsequenz sicherlich auch darauf zu schauen haben, dass derartige rechtswidrige Vorgänge Tieren gegenüber umgehend von der Exekutive abgestellt werden.

Es ist bedauerlich, und ich denke und hoffe, dass die Justiz feststellt, dass die Norm hier nicht anzuwenden ist. Wenn es nicht so sein sollte, werden wir, glaube ich, einen Diskurs darüber führen müssen, ob es wirklich so sein soll, dass die Bestimmung auf diese Sachverhalte anzuwenden ist. Ich hoffe allerdings, dass der Oberste Gerichtshof hier entsprechende Klarheit schafft. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

15.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.51.24

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um eines gleich von Beginn an klarzustellen: Auch meiner Fraktion, der ÖVP, liegen der Tierschutz und das Wohl von Tieren am Herzen. Der beste Beweis dafür ist ja das Tierschutzgesetz, das unsere ehemalige Kollegin Ulrike Baumgartner-Gabitzer vor einigen Jahren gemeinsam mit al-


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