Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 142

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.13.16

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin kein Jurist und werde mich da heraußen auch nicht juristisch äußern. Denn eines weiß ich: Drei Juristen zum selben Thema um eine Meinung ge­fragt, das ergibt drei verschiedene Meinungen. (Ruf bei der FPÖ: Vier!) Ich kann hier zu dieser Thematik nur eines sagen: Wenn Straftaten begangen wurden, dann sind diese Straftaten auch zu verurteilen. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich glaube, zu dem stehen wir alle in einem Rechtsstaat, und das werden auch wir alle vertreten. (De­monstrativer Beifall bei der ÖVP.) – Klatschen Sie noch nicht, meine Damen und Her­ren, es kommt noch mehr! (Heiterkeit bei den Grünen.)

Ich muss auch mit großer Skepsis sagen: § 278a StGB ist eine Regelung in Bezug auf eine mafiöse Vereinigung. Bei dem, was diese Tierschützer begangen haben, handelt es sich sicherlich um kein organisiertes Verbrechen – und es geht auch um keine terro­ristische Vereinigung.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt durch Bilder einiges in Erinnerung rufen. Hätten diese Tierschützer nicht Sachbeschädigungen begangen, in Höfen, bei Stallun­gen Fotos gemacht und sie uns hier im Parlament präsentiert (der Redner hält nach­einander ein paar entsprechende Fotografien in die Höhe) – wir hätten nicht das Käfig­halteverbot von Hühnern. Aufgrund dieser Fotos haben wir es gemacht, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Schauen Sie sich diese Bilder an, wir haben sie hier im Plenum schon einmal präsentiert.

Wir hätten in dieser Gesetzgebungsperiode nicht das Halten von Kaninchen in Käfigen verboten, wenn wir nicht diese Fotos gehabt hätten, meine Damen und Herren, weil die Tierschützer sie gemacht haben. Wenn sie sich strafbar gemacht haben, sind sie auch zu verurteilen – dazu stehen wir nach wie vor –, aber wir hätten gesetzlich nicht reagie­ren können, wenn diese Fotos nicht hierher gekommen wären, wenn nicht die Fotos von solchen Schweinezüchtern gekommen wären – ich habe noch viele Bilder hier, meine Damen und Herren, Sie können sie sich gerne anschauen –, wenn es nicht sol­che Zustände in Stallungen gegeben hätte.

Genau aufgrund dieser Zustände haben wir ein Bundestierschutzgesetz verabschiedet, wobei die Tierschützer als Experten geladen waren. Alle fünf Parlamentsparteien – da­mals vier – waren mit diesen Experten in Verbindung, und die Experten waren genau diese, die jetzt inhaftiert sind! Das war zum Beispiel Dr. Balluch, der als Experte hier im Parlament war und uns erklärt hat, was wir als Parlamentarier machen müssen, damit diese tierschutzrelevanten Maßnahmen von uns als Gesetzgeber gesetzt werden kön­nen.

Meine Damen und Herren, jetzt wirft man diesen Tierschützern vor, dass sie von 2000 bis 2008 – ich entnehme das aus Medienberichten – 14 Sachbeschädigungen began­gen haben. Da kann ich nur eines sagen – ich habe das schon bei einer Pressekonfe­renz gesagt, meine Damen und Herren –: Wenn sie 14 Sachbeschädigungen began­gen haben, dann sollen sie aufgrund dieser Sachbeschädigungen verurteilt werden. Aber das ist kein Anlass, eine Untersuchungshaft von – bis jetzt – sieben Wochen zu verhängen und um weitere acht Wochen zu verlängern! (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Ich glaube, meine Damen und Herren, da ist etwas zu weit gegangen und zu weit ge­griffen worden. (Abg. Öllinger: Die Rache des Bauernbundes!)

Die Gründe für die jetzige Inhaftierung sind hier schon genannt worden. Ich weiß nicht, ob sie stimmen; ich habe keine Akteneinsicht, ich kann überhaupt nichts sagen. Es wird Diebstahl sein, Einbruch, Verwüstung, Brandstiftung. Teilweise mag es stimmen,


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