Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 204

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefris­tete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe weiters bekannt, dass der zuvor von Herrn Abgeordnetem Öllinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungs­antrag betreffend Übergangsregelung in der Langzeitversichertenregelung ebenfalls ausreichend unterstützt ist, jetzt auch schriftlich vorliegt und damit mit in Verhandlung steht.

Dieser Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Übergangsregelung in der Langzeitversichertenregelung

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das riegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungs­gesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsge­setz 2008 - SRÄG 2008)

Die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung im Pensionsrecht ist infolge der konfusen, realitätsfernen und sozial unverträglichen Pensionsreformen 2003 und 2004 eine sozialpolitische Notwendigkeit. Die wiederholte Verlängerung verstärkt jedoch auch die durch die genannten „Reformen“ geschaffenen Probleme, ohne dass es bis­her auch nur einen Denkansatz für eine sozialpolitisch und arbeitsmarktpolitisch intelli­gente Lösung gibt: Dazu zählt unter anderem auch, dass entsprechende Übergangs­regelungen bei der Langzeitversichertenregelung auch das Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten zu berücksichtigen haben.

Dieser Übergang ist langfristig zu regeln, um Rechtsunsicherheit und Konfusion (wie sie durch die Pensions“reformen“ 2003 und 2004 geschaffen wurden) zu verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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