Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 230

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Abs. 5 für das Kalenderjahr 2009 zusätzlich zur Pensionsanpassung eine Einmalzah­lung derart gewähren, dass allen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die im Dezember 2008 Anspruch auf eine oder mehrere laufende Pensionen haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 0,4 % der jeweiligen monatlichen Pension multipliziert mit dem Faktor 14 erhalten. Die Einmalzahlung ist kein Pensionsbestandteil, sie ist zusam­men mit der jeweils laufenden Pensionszahlung zum 1. Februar 2009 einmalig auszu­zahlen. Die Einmalzahlung gilt nicht als Nettoeinkommen im Sinne des § 292 Abs. 3. Von der Einmalzahlung sind keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten.“

2. Im Art. 8 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

§ 41 Abs. 3 lautet: „§ 634 Abs. 12 ASVG ist sinngemäß anzuwenden.“

3. Im Art. 9 lautet die Z 3:

§ 11 Abs. 2 lautet: „§ 634 Abs. 12 ASVG ist sinngemäß anzuwenden.“

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Durch einen weiteren ÖVP-Antrag soll sichergestellt werden, dass die Renten aus der Unfallversicherung ebenso wie die Pensionen bereits mit 1. November 2008 erhöht werden.

Auch hiezu bringe ich einen Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 906/A betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und -Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Titel des Antrages hat zu lauten:

„Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozi­alversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und -Unfallversicherungsgesetz geändert werden“

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Ich möchte noch ganz kurz darauf eingehen, dass im ÖVP-Antrag, der heute in Ver­handlung steht, der die Langzeitversicherungsregelung betrifft, auch ein Lückenschluss von Versicherungsjahren enthalten ist. Es gibt nämlich Frauen und Männer, die in ihren Jugendjahren, vor Einführung der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, am elterlichen Bauernhof gearbeitet haben oder im Gewerbe tätig gewesen sind, und denen fehlen diese Beitragszeiten. In diesem Antrag ist nun eine Nachkaufsmöglichkeit enthalten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie hiezu Ihre Zustimmung geben, dann kön­nen Sie damit eine lang andauernde Ungerechtigkeit aus dem Weg räumen und vor allem auch den Versicherten helfen, dass sie diese Langzeitversicherungsregelung in Anspruch nehmen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.18

 


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