Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 65

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Dass die Menschen in Österreich schon längst so weit sind, zeigt eine aktuelle Studie, eine aktuelle Umfrage in Oberösterreich. In Oberösterreich ist auf Initiative der Grünen, auf Initiative des grünen Landesrates Rudi Anschober, die Energiewende eingeleitet worden. (Abg. Dr. Haimbuchner: Des Immer-noch-Landesrates!)

Energiesparen und erneuerbare Energien stehen im Vordergrund, und das findet große Zustimmung. 93 Prozent der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unterstützen diese Energiewende. 75 Prozent sehen die Chancen, die die Energiewende bringt. 89 Prozent begrüßen die Umstellungsförderung von Öl auf Pellets und auch die Alt­haussanierung, und beinahe 100 Prozent – 98 Prozent – begrüßen die Solaroffensi­ve – also alles Signale, die klar sagen, in welche Zukunft es gehen muss.

Herr Minister Mitterlehner, die Energiewende ist möglich! Es ist möglich, die Energie­versorgung hinsichtlich Strom und Wärme in Österreich bis zum Jahr 2030 auf erneu­erbare Energie umzustellen. Das ist aber nur mit dem vollen Einsatz und der vollen Konzentration auf Energieeffizienz möglich.

Oberösterreich hat das erkannt. In Oberösterreich ist auf Initiative der Grünen die Ener­giewende 2030 im Landtag, in der Landesregierung beschlossen worden. Da ist natür­lich die Frage: Ist die ÖVP aufgrund der Initiative der Grünen engagierter, ehrgeiziger geworden? Wenn dem so ist, dann kann das ja nur ein Vorteil sein.

Abschließend: Der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der Umstieg auf die erneuerbaren Energien sind der Schlüssel für ein modernes, selbstbestimmtes Wirt­schaften, ein modernes, selbstbestimmtes Leben. Nehmen Sie den Schlüssel! Öffnen Sie die Tür in die Zukunft! (Beifall bei den Grünen.)

10.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

10.21.09Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 422/J bis 674/J;

2. Anfragebeantwortungen: 25/AB bis 273/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 103/AB;

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 1/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteili­gungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird (32 d.B.),

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (33 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz geändert wird (34 d.B.),

 


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