Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 215

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mals. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gradauer: Das Bankgeheimnis! – Ruf bei der FPÖ: Einmal tief Luft holen, bitte! Es geht um das Bankgeheimnis!)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster und vorläufig letzter Redner zu diesem Ta­gesordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.41

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Bosnien-Herzegowina sind aktuell durch kein Abkommen geschützt. Mit der gegenständlichen Vorlage soll dies nunmehr geändert werden. Zwischen Österreich und Bosnien-Herze­gowina haben sich in den letzten Jahren erfolgreiche enge Beziehungen entwickelt, vor allem wirtschaftliche Beziehungen. Mit einem Volumen von 1,7 Milliarden € ist Öster­reich der größte ausländische Investor. Knapp 200 Unternehmen haben in den letzten 15 Jahren mehr als 26 Prozent aller Investitionen getätigt.

Das Abkommen regelt den Personenkreis und die betroffenen Steuern und Abgaben. In Fällen, für die keine Regelungen vorliegen, liegt das Besteuerungsrecht beim Wohn­sitzstaat. Auch ist ein Informationsaustausch in den Bereichen Transparenz, Amtshilfe­bereitschaft und Bankeninformation vorgesehen. Laut Erhebungen der Wirtschaftskam­mer Österreich ist die österreichische Wirtschaft auch in Zukunft zu Investitionen bereit. Allerdings werden diese oft durch landesspezifische Eigenheiten erschwert – Stichwort Gesetzgebung, Korruption, Instabilität der Wirtschaft und der Politik, Infrastruktur und Ähnliches mehr.

Vorliegendes Abkommen wird zweifellos helfen, den betroffenen Unternehmen das Le­ben und vor allem die Investitionen zu erleichtern. Gleichzeitig wird damit aber auch die Attraktivität Österreichs für Investitionen ausländischer Unternehmen erhöht. Das sind wichtige Abkommen, die wir gerne unterstützen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.58

19.58.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Ös­terreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, in 1071 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 1064 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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