Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll105. Sitzung / Seite 212

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litischen Zielen und Sicherheitsinteressen Österreichs. Südafrika ist daher ein bedeu­tender Partner in dieser Frage.

Mit dem Ende der Apartheid hat es ein bestehendes umfangreiches Atomwaffen­pro­gramm mit sechs einsetzbaren Atombomben gegeben. Diese wurden von Südafrika aufgegeben. Südafrika engagiert sich seitdem auf internationaler Ebene für Abrüstung und Nicht-Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Südafrika besitzt daher einen großen Vorbildcharakter. Eine intensive Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zwischen der EU und Südafrika kann also bedeutende Impulse setzen, um dieses Thema weiter voranzubringen.

Eine weitere wichtige Ergänzung des Abkommens ist der gemeinsame Kampf gegen die Produktion, den Handel und den massenhaften Besitz von sogenannten Klein­waffen und leichten Waffen. Wenn man bedenkt, dass weltweit etwa 875 Millionen Kleinwaffen und leichte Waffen zirkulieren, dann sieht man, dass hier eine enge Zusammenarbeit besonders wichtig ist.

Außerdem begrüße ich ausdrücklich, dass die EU und Südafrika in diesem Abänderungsabkommen eine verstärkte Zusammenarbeit bei der uneingeschränkten Unterstützung für den Internationalen Strafgerichtshof und seiner Arbeit vereinbaren. Ich hoffe daher sehr, dass uns hier eine intensive und für beide Seiten gewinn­brin­gende Kooperation gelingt.

Meine Damen und Herren, aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Regie­rungsvorlage betreffend die Kundmachung des Staatsvertrages, des Abkommens zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Südafrika ist folgende Korrektur zu verlesen:

„2. Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechi­sche, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portu­giesische, rumänische, slowakische, slowenische, spanische, schwedische, tschechi­sche und ungarische Sprachfassung des gegenständlichen Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Dieser Antrag auf Beschlussfassung gemäß § 76 Abs. 3 GOG steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag auf Beschlussfassung gemäß § 76 Abs. 3 GOG

der/des Abgeordneten Muttonen, Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kundmachung des Staatsvertrages 942 der Beilagen: Abkommen zwischen der Euro­päischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits zur Änderung des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit

In Abänderung der Ziffer 2 des Ausschussantrages in 1176 der Beilagen wolle der Nationalrat beschließen:

 


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