Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 238

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Heute aber reden wir über Kostenanteile beziehungsweise über Spitalskostenbeiträge. In beiden Fällen gibt es eine Obergrenze von 28 Tagen. Das wird Sie nicht zufrie­denstellen; das verstehe ich auch. Und da gibt es auch unterschiedliche Rechts­wirksamkeiten: Da geht es hinein in die berufsständischen Rechte, in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, aber da geht es auch hinein in die Länderrechte.

So zum Beispiel ist der Spitalskostenbeitrag, der 10 € pro stationärem Aufenthaltstag beträgt, in den Länderrechten geregelt. Da könnten die Länder ohne Weiteres von sich aus eine Regelung treffen. (Abg. Öllinger: Wir wissen, wovon wir reden! Das hat keiner bestritten!)

Herr Kollege! Geht es aber um einen Kostenanteil, der zirka 15 € pro Tag beträgt, dann ist der nur zu bezahlen von Angehörigen nach dem ASVG und nach dem BSVG. – Somit sehen Sie, meine Damen und Herren, welch komplexe Materie das ist.

Im vergangenen Jahr haben wir bereits in dieser Sache eine Korrektur gemacht hinsichtlich ärztlicher Leistungen und Ambulanzleistungen. Dieses Thema ist, wie ich meine, sicherlich anstehend und wird in die nächsten Beratungen aufgenommen wer­den, allerdings ist das nur gemeinsam mit den Ländern regelbar – und das alles ist auch nur machbar, wenn das Sozialrechtsgefüge insgesamt, also das ASVG, das B-KUVG, das BSVG und das GSVG, geändert wird.

Das ist die Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Diese Anträge können daher vorerst – so, wie sie eingebracht wurden – nicht unsere Zustimmung finden. (Beifall bei der ÖVP.)

20.05

20.05.08

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1250 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1251 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gleichgeschlechtliche Pflegeeltern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend finanzielle Entschädigung für Pflegeeltern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


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